Spaltet der Schwangerschaftsabbruch die Gesellschaft? Differenzierte Einstellungen und kontextuelle Einflussfaktoren. Eine quantitative Vignettenstudie
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In unserer quantitativen Studie1 in Anlehnung an einen faktoriellen Survey haben wir untersucht, ob und wie Menschen ihre skeptische Einstellung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen ändern, wenn sie eine Vignette2 erhalten und so mit weiteren Informationen über die Lebenssituation einer ungeplant schwangeren Person konfrontiert werden. Unsere Zielgruppe waren Männer im Alter über 41 Jahren, die in Westdeutschland leben, da diese Bevölkerungsgruppe laut dem ALLBUS, der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften, am kritischsten gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen eingestellt ist. Eine CATI-Befragung wurde mit 302 Personen aus der Zielgruppe durchgeführt. Nach allgemeinen Fragen, etwa zur Zustimmung, ob Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB eine Straftat bleiben und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei sein soll, wurden die Teilnehmenden zufällig drei Themenvignetten zugeordnet: finanzielle Belastung, Beeinträchtigung des Embryos, Partnergewalt. Unsere Ergebnisse zeigen, dass selbst in der Zielgruppe nur 24,9 Prozent der Befragten zustimmen, dass der Schwangerschaftsabbruch weiterhin kriminalisiert bleiben soll. Angesichts neuer Informationen nahm in allen drei Vignetten die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch zu.
Einleitung
In Deutschland hat sich rechtlich und politisch in den letzten Jahren viel im Themenkomplex Schwangerschaftsabbrüche bewegt: Der sogenannte »Werbeparagraph« § 219a StGB, der Ärzt*innen3 untersagte, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu veröffentlichen, wurde 2021 gestrichen. Das ermöglicht nun sowohl Ärzt*innen als auch Patient*innen eine größere Informationsfreiheit. Im April 2024 veröffentlichte die von der Bundesregierung eingesetzte »Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin« ihre Ergebnisse und diskutiert eine mögliche gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, 2024; siehe auch die Kurzfassung des Kommissionsberichts in dieser Ausgabe; die Redaktion). Eine parteiübergreifende Initiative zielte zudem darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) zu entfernen und stattdessen im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) zu regeln. Eine mögliche Änderung der Gesetzgebung zu Schwangerschaftsabbrüchen wurde im Winter 2024 im Bundestag diskutiert, jedoch nicht angenommen.4
Derzeit gilt in Deutschland eine Fristen- und Beratungsregelung, sodass der Eingriff rechtswidrig ist, aber straffrei bleibt, wenn der Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgt und von ärztlichem Personal vorgenommen wird. Außerdem muss die schwangere Person sowohl die Beratungspflicht als auch eine Bedenkzeit von drei Tagen einhalten. Ansonsten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (§ 218a Abs. 1 StGB). Daneben gibt es die sogenannte medizinische und die kriminologische Indikation als Ausnahmen, die jeweils eine ärztliche Einschätzung erfordern. Bei Ersterer ist ein Abbruch erlaubt, »um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden« (§ 218a Abs. 2 StGB), Letztere bezieht sich auf Schwangerschaften aufgrund einer Vergewaltigung (§ 218a Abs. 3 StGB).
In der Diskussion um die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen wird häufig von einer »Spaltung der Gesellschaft« (deutschlandfunk.de, 2024; phoenix vor ort, 2024) gesprochen. In der häufig kontrovers geführten Debatte geht es um Grund- und Menschenrechte, Weltanschauungen und religiöse Überzeugungen, um medizinische und ethische Fragen. Es stellt sich die Frage, ob eine Liberalisierung oder gar Abschaffung des § 218 StGB wirklich zur vermeintlichen Spaltung der Gesellschaft beitrüge. Würde es zu einer Änderung der gesetzlichen Lage kommen, wäre ein breiter Konsens aufgrund der vielmals emotional aufgeladen und moralisierend geführten Debatte begrüßenswert (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024).
In den Sozialwissenschaften wird von einer Spaltung der Gesellschaft ausgegangen, wenn diese in unterschiedliche Gruppen auseinanderfällt, »die sich in ihren Einstellungen und Werten unversöhnlich gegenüberstehen und zudem unterschiedliche materielle Lebenslagen und Interessen aufweisen und schließlich in ihren Alltags- und Erfahrungswelten kaum mehr Berührungspunkte besitzen« (Task Force FGZ-Datenzentrum, 2022). Wir fokussieren uns in unseren Überlegungen auf das unversöhnliche Gegenüberstehen: Trifft das auf Gegner*innen und Befürworter*innen von Schwangerschaftsabbrüchen zu oder gibt es Situationen, in denen eine Einstellungs-/Meinungsänderung erfolgt, es also zu einer Annäherung kommt?
Angesichts der auch medial genährten Vorstellung einer am Thema Schwangerschaftsabbruch gespaltenen Gesellschaft, gehen wir der Frage nach, ob Menschen, die statistisch gesehen eine besonders restriktive Einstellung zum Thema haben, ihre Meinung ändern, wenn sie mit einem konkreten (fiktiven) Szenario konfrontiert werden. Unsere Hypothese ist, dass die vielfach angenommene gesellschaftliche Spaltung beim Thema Schwangerschaftsabbruch nicht besteht. Konkret gehen wir davon aus, dass selbst die am ehesten restriktiv eingestellten Personen unter bestimmten Bedingungen die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch nachvollziehen können und somit den stärker liberal eingestellten Bevölkerungsgruppen nicht kompromisslos gegenüberstehen.
Die Ergebnisse unserer Vignettenstudie deuten darauf hin, dass diese Annahme richtig ist. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Menschen ihre Einstellung zu Schwangerschaftsabbrüchen je nach Situation ändern und dass zusätzliche Informationen über die Umstände oder Gründe für die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung erhöhen.
Im Anschluss an die psychologische Forschung gehen wir in unserem Beitrag von einem breiten Einstellungsbegriff aus, wie ihn Adewuyi definiert:
»Attitude refers to feelings, beliefs, and reactions of an individual towards an event, phenomenon, objects or person. Attitudes are not innate attributes of mankind. They are learnt, relatively stable, but can be modified. Attitudes could be implicit or explicit, conscious or unconscious, rational or irrational; extraversion or introversion. Attitudes are evaluations people make about objects, ideas, events or other people. Attitudes can be positive or negative« (Adewuyi, 2012, S. 61).
Die bestehende Forschung zu Einstellungsänderungen beim Thema Schwangerschaftsabbruch deutet darauf hin, dass Empathie (zusammen mit zusätzlichen Informationen über die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch) ein entscheidender Faktor sein könnte (siehe Cheng et al., 2024). In der Diskussion unserer Ergebnisse gehen wir auf diesen Zusammenhang weiter ein.
Mittels einer CATI-Umfrage befragten wir 302 Personen aus der Bevölkerungsgruppe, die sich rein statistisch am häufigsten für ein Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs ausspricht. Um diese Zielgruppe zu ermitteln, wurde zunächst eine eigene Sekundärauswertung der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS) aus dem Jahr 2021 vorgenommen. Es handelt sich dabei um eine Studienreihe, in der »seit 1980 alle zwei Jahre Zufallsstichproben der deutschen Bevölkerung mit einem teils konstanten, teils variablen Erhebungsprogramm zu Einstellungen und Verhaltensweisen befragt« werden (GESIS, o. J.).
Das Ergebnis dieser Sekundäranalyse zur Ermittlung der Zielgruppe zeigt, dass die statistisch am restriktivsten eingestellte Bevölkerungsgruppe in Deutschland Männer ab 41 Jahren aus Westdeutschland sind. Dabei handelt es sich um rein soziostrukturelle Eigenschaften und nicht um Einstellungscluster. Unsere Sekundäranalyse des ALLBUS 20215 zeigt, dass 23 Prozent der deutschen Bevölkerung ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen befürworten, während 77 Prozent ein solches Verbot ablehnen (GESIS, 2023).6 Im Vergleich zu früheren Erhebungen hat sich die Haltung deutlich liberalisiert: 1990 befürworteten 46 Prozent ein Verbot, 2000 waren es 36 Prozent. Dieser Wandel zeigt sich auch über verschiedene Altersgruppen hinweg und deutet auf einen allgemeinen Wertewandel hin (GESIS, 2021).
Im vorliegenden Beitrag folgt nach der Erläuterung der Datengrundlage und Methode unserer Studie die Darstellung der Ergebnisse. Die Diskussion der Ergebnisse sowie ein Fazit schließen das Paper ab. In der Diskussion interpretieren wir unsere Ergebnisse vor dem Hintergrund der bestehenden Forschung zu Einstellungsänderungen beim Thema Schwangerschaftsabbruch. Wir verzichten jedoch darauf, unsere Studie in ein Literatur-Review einzubetten, da es unseres Wissens keine anderen Studien gibt, die dem spezifischen Studiendesignunserer Studie genug ähnelt, um hinreichende Erkenntnisse zu gewinnen. Tabelle 1 gibt einen Überblick über das Studiendesign. Der Fragebogen befindet sich am Ende des Manuskripts.
Datengrundlage
Methode
Die CATI-Umfrage wurde in Anlehnung sowohl an ein faktorielles Survey als auch ein framing experiment konzipiert. Dabei werden »die Vorteile der Umfrageforschung mit denen experimenteller Designs« (Auspurg et al., 2009, S. 59) verbunden.7 Die Gesamtstichprobe wurde in drei Splits (Fragebogenversionen) aufgeteilt. Statt einzelner Items wurden hypothetische Subjektbeschreibungen bewertet. Indem einzelne Merkmalsausprägungen der Vignetten variiert werden, »lässt sich ihr Einfluss auf die abgefragten Urteile oder Entscheidungen exakt bestimmen und damit das Gewicht von Faktoren isolieren, die in der Realität oftmals konfundiert sind« (Auspurg et al., 2009, S. 59).
In der Vignette, die jeweils aus zwei Fragen bestand, wurden schrittweise verschiedene Dimensionen als Entscheidungsgrundlagen für die fiktive Akteurin angegeben. Dass jedem Befragten nur eine Vignette vorgestellt wird, hat den Vorteil, dass Lerneffekte und Effekte sozialer Erwünschtheit reduziert werden können (Auspurg et al., 2009). Die Beschränkung der Vignetten auf das Ausgangszenario sowie je zwei weitere Fragen verhindert Lern- und Ermüdungseffekte sowie sogenannte Carry-over-Effekte, die in der Kritik an der Methode faktorieller Surveys wiederholt genannt werden (Auspurg et al., 2009).
Die Vignetten haben wir nach theoretischen Vorüberlegungen zu den Themen »abgeschlossene Familienplanung und finanzielle Situation«, »Behinderung und medizinische Indikation«, »Einbeziehung des Partners und Partnergewalt« ausgewählt. Die ersten beiden Vignetten greifen Fragen aus dem ALLBUS zum Schwangerschaftsabbruch wieder auf, die dritte Vignette wurde designt, um den Aspekt der Partnergewalt zu ergänzen, der im ALLBUS keine Rolle spielt.8 Abbildung 1 veranschaulicht das Vignettendesign.
Stichprobe
Wie bereits erwähnt, ging der CATI-Befragung eine Sekundärauswertung des ALLBUS voraus, um herauszufinden, welche Personengruppen Schwangerschaftsabbrüchen besonders kritisch gegenüberstehen. Die Regressionsgrafik (Abbildung 2) zeigt die unabhängigen Einflüsse der analysierten Faktoren auf die Einstellung zum Schwangerschaftsabbruchsverbot, indem alle anderen beobachteten Variablen konstant gehalten werden. Die Regressionsergebnisse zeigen, dass weibliche Personen ein generelles Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs mit einer größeren Wahrscheinlichkeit ablehnen als männliche Personen (diese ist im Durchschnitt der Stichprobe um 7 Prozentpunkte geringer). Auf Basis der Regressionsanalyse lassen sich außerdem folgende zentrale Ergebnisse ableiten: Es wird deutlich, dass die Region, in der befragte Personen leben, entscheidend für ihre Einstellung zum Schwangerschaftsabbruchsverbot ist. So befürworten Personen, die in Westdeutschland wohnen, das Verbot im Durchschnitt der Stichprobe um 6 Prozentpunkte eher als Personen aus dem Osten Deutschlands.9 Weiterhin begünstigt ein Alter über 40 Jahren die Befürwortung eines Schwangerschaftsabbuchverbots (rund 8 Prozentpunkte mehr im Vergleich der Stichprobe). Eine höhere Bildung, ein Migrationshintergrund und die Selbstzuordnung zur Oberschicht im Vergleich zur Mittelschicht sind eher mit einer Ablehnung des Verbots verbunden. Ebenso zeigt sich, dass allein lebende Personen im Vergleich zu verheirateten eine solche Haltung häufiger vertreten. Im Gegensatz dazu fördern die Selbstzuordnung zur Unterschicht, Religiosität sowie eine subjektive Einordnung auf der rechten Seite der politischen Skala die Befürwortung des Verbots.
Wir haben uns auf die drei Merkmale Alter, Geschlecht und Wohnort Westdeutschland beschränkt, um das Screening nach Einschlusskriterien überschaubar zu halten. Bei der Stichprobe für die CATI-Befragung handelte es sich um eine geschichtete systematische Zufallsstichprobe. Die Stichprobenziehung erfolgte anhand zufällig ausgewählter westdeutscher Festnetznummern (ohne Berlin) aus einem öffentlichen Telefonverzeichnis, wobei vor der ersten inhaltlichen Frage ein Screening nach Geschlecht und Alter vorgenommen wurde.
Ablauf der CATI-Befragung
Die Durchführung der Befragung erfolgte telefonisch durch die aproxima Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung Weimar mbh. Es wurden insgesamt 302 männliche Personen befragt.10 Dabei fokussierten sich die ersten zwei Fragen auf soziopolitische Einschätzungen der Befragten, gefolgt von Einstellungsfragen. Darauf folgte das Ausgangsszenario, in dem »Eva Schmidt« als fiktive ungewollt schwangere Person eingeführt wurde. Ohne Angabe von weiteren Gründen wird berichtet, dass sie einen Abbruch möchte, und es wird nach der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung gefragt. Nach dieser Frage erfolgte die Einteilung in drei Befragtengruppen (1: N = 100, 2: N = 101, 3: N = 101). Jeder Gruppe wurde eine Vignette zugeordnet.11 Vignette 1 gab eine abgeschlossene Familienplanung und eine schwierige finanzielle Situation als zusätzliche Gründe an, während Vignette 2 von einer Mehrfachbehinderung des Kindes ausging und Eva Schmidt daher eine Beeinträchtigung ihres seelischen Gesundheitszustands befürchtete. In Vignette 3 entschied Eva Schmidt sich gegen den Willen des Erzeugers für einen Abbruch; danach erfuhren die Befragten, dass dieser Partner ihr gegenüber gewalttätig ist. Wie auch in den vorherigen Fragen wird in den Vignetten anhand einer Skala von 1 bis 5 nach der Nachvollziehbarkeit gefragt. Um deutlichere Werte zu erreichen, wurden diese fünf Abstufungsmöglichkeiten in der Auswertung zu drei Optionen zusammengefasst. Dabei wurden jeweils die Antwortmöglichkeiten 1 und 2 sowie die Antwortmöglichkeiten 4 und 5 summiert, die Antwortmöglichkeit 3 blieb unverändert. Nach dem letzten Fallbeispiel folgten Fragen zu Vorerfahrungen in Form einer eigenen Beteiligung an der Entscheidungsfindung einer schwangeren Person, zum Familienstand, zu Religionsgemeinschaft und Religiosität. Der gesamte Fragebogen findet sich am Ende des Papers.
Ergebnisse
Vorbemerkungen
Im Folgenden stellen wir die Ergebnisse unserer Vignettenstudie dar. Wir werfen zunächst einen Blick auf die Verteilung soziodemografischer Merkmale in allen drei Gruppen und in der Gesamtstichprobe, um die Vergleichbarkeit der drei Gruppen zu belegen. Danach zeigen wir das Ausmaß der Befürwortung der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und der derzeitigen gesetzlichen Regelung sowohl für die Gesamtstichprobe als auch für die unterschiedlichen Gruppen. Dieser Abschnitt bezieht sich somit auf die Einstellungsfragen des Fragebogens, die vor den Vignettenfragen gestellt wurden. Im Anschluss diskutieren wir die statistischen Effekte jeder unserer Vignettenfragen getrennt voneinander. Schließlich gehen wir ausführlicher auf die Ergebnisse von Vignette 3 ein.
Zunächst wollten wir herausfinden, inwieweit Merkmale wie Alter, Religionszugehörigkeit oder persönliche Erfahrungen mit einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch mit den Antworten der Befragten korrelieren. Daher haben wir sowohl auf statistische Zusammenhänge zwischen Variablen getestet (mit einem Chi-Quadrat-Test bzw. einem Chi-Quadrat-Test nach Pearson) als auch auf statistische Unterschiede zwischen Untergruppen von Befragten (mit dem Kruskal-Wallis-Test und dem Mann-Whitney-U-Test). Da unsere Gesamtstichprobe eher klein ist (N = 302) und die Daten nicht normalverteilt waren, mussten wir nicht-parametrische Tests, die von weniger Annahmen als lineare Tests ausgehen, durchführen, um statistisch korrekte Ergebnisse zu erhalten (für mehr Informationen siehe Bortz & Schuster, 2010; Kruskal & Wallis, 1952; Mann & Whitney, 1947).
Soziodemografische Aspekte: Gesamtstichprobe und Befragtengruppen
Zunächst werfen wir einen Blick auf die soziodemografischen Merkmale der Gesamtstichprobe unserer Vignettenstudie. Die Befragten waren zwischen 41 und 98 Jahre alt, wobei das Alter im Mittelwert 64,78 Jahre betrug. Die Altersverteilung in der Stichprobe entspricht der gesamtgesellschaftlichen Verteilung. Abbildung 3 zeigt ein Histogramm der Altersverteilung der Gesamtstichprobe.
Es handelte sich zwar nicht um eine repräsentative Verteilung der Befragten auf die westlichen Bundesländer, aber die Verteilung ähnelt stark den Einwohner*innenzahlen der jeweiligen Länder.
Bei einem Signifikanzniveau von 0,05 gab es keine statistisch signifikanten Unterschiede12 zwischen den drei Befragtengruppen hinsichtlich
- Alter
- Religionszugehörigkeit
- Religiosität
- Familienstand im Sinne von in einer Partnerschaft oder nicht in einer Partnerschaft lebend
- dem Verfolgen der Debatte zu Schwangerschaftsabbrüchen
- der Zustimmung, dass der Abbruch eine Straftat bleiben soll, und
- der Zustimmung zu den derzeitigen Regelungen.
Es konnte jedoch ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den drei Gruppen bezüglich der eigenen Beteiligung an der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch beobachtet werden.13 Der Zusammenhang zwischen Gruppenzugehörigkeit und der eigenen Beteiligung war nach Cramers V = 0,213 jedoch lediglich schwach.
Straftatbestand und Regelung: Gesamtstichprobe und Befragtengruppen
Wie viel Prozent der Befragten unserer Vignettenstudie (sowohl in der Gesamtstichprobe als auch in den drei Gruppen) befürworten die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die derzeitige Gesetzgebung? Insgesamt 24,9 Prozent der Befragten stimmen zu oder voll und ganz zu, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat bleiben soll. 12,6 Prozent stimmen teilweise zu, während 62,5 Prozent der Befragten nicht bzw. ganz und gar nicht zustimmen. In den einzelnen Befragtengruppen (Gruppe 1–3) zeigt sich ein ähnliches Bild (siehe Abbildung 4).
67 Prozent der Gesamtstichprobe befürworten die Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch. In Gruppe 1 und 2 stimmen 73,2 Prozent bzw. 70 Prozent zu/voll und ganz zu, dass die Regelung beibehalten werden soll (siehe Abbildung 5). In Gruppe 3 ist die Zustimmung geringer (58 %). Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine statistisch signifikante Differenz.
Wir analysierten, ob es einen statistischen Zusammenhang zwischen den Variablen »Zustimmung zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen« und »Zustimmung zur bestehenden Regelung« gibt: Diejenigen, die zustimmen, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat bleiben soll, befürworten auch eher die Beibehaltung der bestehenden Regelungen. Mittels der Spearman-Korrelation kann ein statistisch signifikanter positiver, wenn auch schwacher Zusammenhang zwischen beiden Variablen beobachtet werden (r = 0,209).
Wir wollten zudem wissen, ob sich eine Korrelation mit Alter, eigenen Erfahrungen mit einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, Familienstand und Religionszugehörigkeit feststellen lässt. Es besteht eine schwache, statistisch signifikante negative Korrelation zwischen dem Alter der Befragten und der Zustimmung zur Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung (r = –0,144): Jüngere Befragte unterstützen diese Regelung eher. Eine signifikante Korrelation zwischen dem Alter und der Zustimmung, dass der Abbruch eine Straftat bleiben soll, konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
Ebenso gab es in der Gesamtstichprobe keinen signifikanten Unterschied zwischen Befragten, die bereits mit einer Entscheidung über einen Abbruch in ihrem eigenen Leben konfrontiert waren (z. B. bezüglich der Schwangerschaft einer Partnerin oder einer Tochter),14 und denen, die dies nicht waren, hinsichtlich ihrer Zustimmung zum Straftatbestand (Mann-Whitney-U-Test, U = 7509,000; z = –0,966; p = 0,334) oder zur Beibehaltung der geltenden Regelung (U = 7813,000; z = –0,825; p = 0,409). Auch in Bezug auf die Lebenssituation zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen Paaren und Alleinlebenden hinsichtlich ihrer Zustimmung zum Straftatbestand (U = 7 151,500; z = 0,682; p = 0,495) oder zur Beibehaltung der Regelung (U = 7.814,500; z = 1,198; p = 0,231).
Zudem gibt es innerhalb der Gesamtstichprobe zwar statistisch signifikante Unterschiede bezüglich der Religionszugehörigkeit (Kruskal-Wallis-Test, p = <0,006) bzw. der Religiosität (p = <0,001) hinsichtlich der Zustimmung dazu, dass der Schwangerschaftsabbruch eine Straftat bleiben soll, aber keine signifikanten Unterschiede bezüglich der Religionszugehörigkeit (p = 0,375) und der Religiosität (p = 0,119) in Bezug auf die Zustimmung zur Beibehaltung der aktuellen Regelungen.
Ausgangsszenario: Gesamtstichprobe und Befragtengruppen
Werfen wir nun einen Blick auf die Ergebnisse der Vignettenbefragung, beginnend mit dem Ausgangsszenario, das für alle Gruppen gleich war.15 Wir waren jeweils an der Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung interessiert. Für die Gesamtstichprobe zeigt sich, dass 49,1 Prozent der Befragten Eva Schmidts Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch auch ohne Angabe von Gründen nachvollziehen können. 23,4 Prozent können die Entscheidung teilweise nachvollziehen, 27,5 Prozent können sie nicht oder ganz und gar nicht nachvollziehen. Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Gruppen können 44,3 Prozent in Gruppe 1, 44,4 Prozent in Gruppe 2 und sogar 58,6 Prozent in Gruppe 3 die Entscheidung nachvollziehen bzw. voll und ganz nachvollziehen (siehe Abbildung 6).
Wir gingen von der Hypothese aus, dass persönliche Erfahrung mit einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch einen Unterschied machen könnte. Daher haben wir auf eine Korrelation zwischen den Variablen »Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung« und »eigene Beteiligung« getestet. Für die Gesamtstichprobe wurde ein Chi-Quadrat-Test nach Pearson zwischen der Gruppe der Befragten, die bereits an einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch beteiligt waren, und der Gruppe, auf die das nicht zutrifft, und der Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung im Ausgangsszenario durchgeführt. Es gibt keinen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen eigener Beteiligung und der Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung (x²(2) = 0,13; p = 0,994; keine erwarteten Zellhäufigkeiten < 5). Dieses Ergebnis gilt auch für die drei Gruppen.
Vignette 1: Familienplanung und finanzielle Belastung
Nachdem wir die Ergebnisse für das Ausgangszenario in der Gesamtstichprobe und für alle Befragtengruppen vorgestellt haben, wenden wir uns nun Vignette 1 zu. Im Folgenden zeigen wir, in welchem Ausmaß die Befragten von Gruppe 1 Eva Schmidts Entscheidung in der zweiten und dritten Stufe der Vignette nachvollziehen können. Im Ausgangsszenario konnten 44,3 Prozent der Befragten Eva Schmidts Entscheidung vollständig oder weitgehend nachvollziehen, während 29,5 Prozent sie nicht bzw. gar nicht nachvollziehen konnten. Die zusätzliche Information, dass Eva Schmidt bereits drei Kinder hat und ihre Familienplanung abgeschlossen ist, erhöhte die Zustimmung auf 50 Prozent. Gleichzeitig stieg jedoch auch der Anteil derjenigen, die ihre Entscheidung nicht oder überhaupt nicht nachvollziehen konnten, auf 35,4 Prozent. Mit der dann folgenden Information, dass ein weiteres Kind finanzielle Schwierigkeiten für die Familie bedeuten würde, steigt die Nachvollziehbarkeit auf 55,7 Prozent an, während die Gruppe, die Eva Schmidts Entscheidung nicht nachvollziehen kann, auf 26,8 Prozent schrumpft. Abbildung 7 zeigt eine Gegenüberstellung der drei Stufen. Es wird ersichtlich, dass die Nachvollziehbarkeit linear ansteigt, während teilweise Nachvollziehbarkeit und Nicht-Nachvollziehbarkeit einen leicht U-förmigen Trend aufweisen.
Mithilfe von Mann-Whitney-U-Tests wurde geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Antworten der Befragten und deren Beteiligung an einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch besteht. Bei einem Signifikanzniveau von 0,05 ergaben sich in keinem der drei Szenarien (Ausgangsszenario, Zusatzinformation zur Familienplanung, Zusatzinformation zur finanziellen Belastung) signifikante Unterschiede zwischen den Gruppen.
Vignette 2: Beeinträchtigung des Embryos/Fötus und medizinische Indikation
Auch für Vignette 2 zeigten sich Veränderungen in den Antworten der Befragten. Gruppe 2 hatte Eva Schmidts Entscheidung ohne Angabe von Gründen zu 44,4 Prozent voll und ganz nachvollziehen bzw. nachvollziehen können, 27,8 Prozent konnten die Entscheidung jeweils teilweise nachvollziehen bzw. nicht oder ganz und gar nicht nachvollziehen. Die erste Zusatzinformation in Vignette 2 ist, dass Eva Schmidt durch eine vorgeburtliche Untersuchung davon ausgehen kann, dass das Kind mit einer Mehrfachbehinderung zur Welt kommen wird. Mit diesem Grund für die Entscheidung zum Abbruch steigt die Nachvollziehbarkeit stark an auf 81,6 Prozent. Sie verändert sich nur noch wenig (Anstieg auf 83,8 %), nachdem die zweite Information gegeben wurde, dass Eva Schmidt im Rahmen der sogenannten medizinischen Indikation einen Schwangerschaftsabbruch nach 16 Schwangerschaftswochen durchführen möchte. Als Hintergrundinformation wird in dieser dritten Stufe der Vignette erläutert, dass die rechtliche Lage in Deutschland vorsieht, dass die Schwangerschaft bis zur 22. Woche abgebrochen werden kann, wenn die schwangere Person eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes befürchtet. Es wird angegeben, dass Eva Schmidt dies befürchtet und sich deshalb in der 16. Woche für einen Abbruch entscheidet (siehe Abbildung 8).
Mithilfe von Mann-Whitney-U-Tests wurde geprüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Antworten der Befragten und deren Beteiligung an einer Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch besteht. Bei einem Signifikanzniveau von 0,05 ergaben sich in keinem der drei Szenarien signifikante Unterschiede zwischen den Gruppen.
Vignette 3: Entscheidung gegen den Partnerwillen und Partnergewalt
Gruppe 3 weist im Ausgangsszenario mit 58,6 Prozent die höchste Nachvollziehbarkeitsrate der drei Gruppen auf. Die Information, dass Eva Schmidt gegen den Wunsch ihres Partners Klaus, der auch der Erzeuger ist, einen Abbruch durchführen lassen will, führt zunächst zu einer Abnahme der Nachvollziehbarkeit auf 47,4 Prozent. Mit der zweiten Information, dass der Partner ihr gegenüber gewalttätig ist und dies der Grund für ihre Entscheidung zum Abbruch ist, steigt die Nachvollziehbarkeit auf 78,8 Prozent an und übersteigt so die bereits recht hohe Nachvollziehbarkeitsrate des Ausgangsszenarios. Nach Hinzufügen der zweiten Information stiegen sowohl die Nicht-Nachvollziehbarkeit (28,9 %) als auch die teilweise Nachvollziehbarkeit (23,7 %) an. Die Zusatzinformation zur Gewalttätigkeit des Partners führte anschließend zu einem deutlichen Rückgang beider Werte auf 12,1 Prozent bzw. 9,1 Prozent (siehe Abbildung 9).
Wie in den anderen beiden Vignetten besteht auch hier kein signifikanter Zusammenhang mit der eigenen Beteiligung der Befragten.
Eine weitergehende Analyse von Vignette 3: Korrelation zwischen Einstellungen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung
Im Folgenden schauen wir uns exemplarisch die Ergebnisse für Vignette 3 (N = 101) genauer an, da hier die Entwicklung der Nachvollziehbarkeit besonders deutlich ausfällt. Zur Erinnerung: In allen Gruppen zeigt sich, dass in der letzten Stufe der Vignette die Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch am größten ist. In Gruppe 1 erhöht sie sich um 11,4 Prozent, in Gruppe 2 um 39,4 Prozent und in Gruppe 3 um 20,2 Prozent. In den folgenden Abschnitten zeigen wir nun, dass auch Befragte, die zuvor zugestimmt haben, dass Schwangerschaftsabbruch eine Straftat bleiben soll, zumindest in der dritten Stufe der Vignette Eva Schmidts Entscheidung mehrheitlich nachvollziehen können.
Korrelation zwischen Einstellungen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung im Ausgangsszenario von Vignette 3
Von den Befragten in Gruppe 3 beantworteten 85,1 Prozent sowohl die Frage zur Straftatlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen als auch die Frage zur Nachvollziehbarkeit des Ausgangsszenarios (siehe Abbildung 10). 29,1 Prozent stimmten der Strafbarkeit zu, wobei ein Drittel von ihnen (32 %) dennoch die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch bereits im Ausgangsszenario nachvollziehen konnte. Etwa die Hälfte dieser Gruppe (52 %) konnte die Entscheidung dagegen nicht nachvollziehen. Von denjenigen, die die Straftatlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vollständig ablehnten (59,3 %), konnte die Mehrheit (78,4 %) die Entscheidung nachvollziehen, während eine kleine Minderheit (7,8 %) diese trotz ihrer ablehnenden Haltung zur Strafbarkeit nicht nachvollziehen konnte. Die mittlere Kategorie wurde in der Darstellung nicht berücksichtigt, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Veränderungen in der zweiten und dritten Stufe von Vignette 3
Von den Befragten in Gruppe 3 beantworteten 95 Prozent sowohl die Frage zur Straftatlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen als auch die Frage zur Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung in der zweiten Stufe der Vignette. 28 Prozent stimmten der Strafbarkeit zu, wobei 29,6 Prozent dennoch die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch nachvollziehen konnten. 44,4 Prozent dieser Gruppe konnten die Entscheidung dagegen nicht nachvollziehen.
62,5 Prozent lehnten die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vollständig ab. Davon konnten 60 Prozent die Entscheidung nachvollziehen, 15 Prozent konnten diese nicht nachvollziehen. Die mittlere Kategorie wurde in der Darstellung nicht berücksichtigt, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Die Abbildungen 11 und 12 zeigen die oben beschriebenen Veränderungen in der zweiten sowie die Veränderungen in der dritten Stufe. Abbildung 13 zeigt einen Überblick über die beschriebenen Veränderungen in Vignette 3.
Vergleicht man beide Abbildungen, so wird ersichtlich, dass sich die Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung unabhängig davon, ob dem Straftatbestand zugestimmt wird oder nicht, erhöht. In der dritten Stufe von Vignette 3 stimmen 74 Prozent zu, dass Schwangerschaftsabbruch ein Straftatbestand bleiben soll, und finden Eva Schmidts Entscheidung trotzdem nachvollziehbar. Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand zu sehen verhindert folglich nicht, dass jemand Eva Schmidts Entscheidung angesichts ihrer spezifischen Umstände nachvollziehen kann.
Es ist wichtig, zu bedenken, dass die Frage nach Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand nur einmal gestellt wurde, d. h., wir haben diese Frage nach den Vignettenfragen nicht noch einmal gestellt. Die beobachtete Einstellungsveränderung bezieht sich nur auf die Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung und impliziert nicht, dass sich die deutlich abstraktere Bewertung von Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand grundsätzlich geändert hat.
Diskussion
Zur Interpretation der Ergebnisse
Die Interpretation der Ergebnisse ist herausfordernd. Während die Zustimmung zur Straftatlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen relativ klar moralische und rechtliche Ablehnung signalisiert, ist die Bewertung der bestehenden gesetzlichen Regelungen weniger eindeutig. Ablehnung kann sowohl auf eine Wahrnehmung der geltenden Regelungen als zu liberal oder als zu restriktiv hinweisen. Die Kritik könnte auch einzelnen Aspekten wie der 12-Wochen-Frist oder der Beratungspflicht gelten, ohne dass die Richtung der Kritik klar ist. Zudem bleibt fraglich, ob alle Befragten die rechtlichen Regelungen und ihre praktischen Konsequenzen vollständig verstehen, auch wenn sie in der Befragung erläutert wurden. Dies erschwert die Interpretation der beobachteten Korrelation zwischen den beiden Einstellungsfragen.
Bei den Ergebnissen zu Vignette 1 (siehe Abbildung 7) scheint die abgeschlossene Familienplanung als Grund für einen Abbruch vergleichsweise wenig nachvollziehbar zu sein. Zur Erinnerung: Die Information, dass Eva Schmidt bereits drei Kinder hat, führt zu einem Anstieg der Nachvollziehbarkeit von 44,3 Prozent auf 50 Prozent, die Zusatzinformationen über die drohenden finanziellen Schwierigkeiten führt zu einem weiteren Anstieg auf 55,7 Prozent. Gleichzeitig wächst die Gruppe derer, die die Entscheidung nicht/ganz und gar nicht nachvollziehen können, jedoch von 29,5 Prozent im Ausgangsszenario auf 35,4 Prozent und schrumpft nach der Zusatzinformation über die finanzielle Belastung der Familie wieder auf 26,8 Prozent. Möglicherweise wird die Belastung für die schwangere Person und die Familie durch ein weiteres Kind als eher gering eingeschätzt.
Die Ergebnisse zu Vignette 2 (siehe Abbildung 8) werfen die Frage auf, ob und inwiefern die Befragten einen Unterschied zwischen den beiden Zusatzinformationen gesehen haben. Die zugegebenermaßen recht komplexe Fragestellung führt zudem zu der Schwierigkeit, dass unklar ist, ob in erster Linie die gesetzliche Regelung zur medizinischen Indikation oder Eva Schmidts Entscheidung für den Schwangerschaftsabbruch nach 16 Wochen oder eine Mischung aus beidem von den Befragten bewertet wurde. Hier ist weitere Forschung vonnöten. Qualitative Forschung, z. B. eine Interview- oder Fokusgruppenstudie, könnte dabei helfen, die Fragen einer erneuten quantitativen Vignettenstudie zu schärfen.
Wenig überraschend, aber diskussionswürdig ist das Ergebnis, dass in Vignette 2 offenbar die Möglichkeit einer Behinderung im Vergleich mit den zweiten und dritten Stufen der beiden anderen Vignetten als besonders legitimer Grund für einen Abbruch gilt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Diskurses über pränatale Diagnostik einerseits – insbesondere über die seit 2022 in Deutschland von den Krankenkassen bezahlte nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPT), mit der ein Screening nach den Chromosomenanomalien Trisomie 13, 18 und 21 durchgeführt wird – und des Inklusionsdiskurses andererseits gibt dieser Befund zu denken. Weitere quantitative und insbesondere qualitative Forschung ist hier vonnöten, um etwa der Frage nachzugehen, was die Gründe für die Einstellung der Befragten sind und was zu einer eventuellen Einstellungsänderung führen könnte.
Dass Vignette 3 das deutlichste Ergebnis zeigt, ist angesichts des Themas Partnergewalt wenig überraschend, weil hier am ehesten mit Empathie der Befragten gegenüber Eva Schmidt zu rechnen ist. So nennen Bueno et al. (2023) Empathie gegenüber Frauen als einen wichtigen Grund für die Einnahme einer liberaleren Haltung. Auch Cheng et al. (2024) betonen Empathie als Grund für die Befürwortung des Schwangerschaftsabbruchs. Es gilt jedoch zu bedenken, dass die Befragten in unserer Studie, wenn sie etwa an eine eigene Partnerschaft denken, eine potenzielle Täterrolle im Szenario einnehmen. Daher kann nicht zwangsläufig von Empathie ausgegangen werden. Es stellt sich zudem die Frage nach der sozialen Erwünschtheit. Auspurg et al. (2009) weisen zwar darauf hin, dass Vignettenbefragungen grundsätzlich weniger als andere Einstellungsbefragungen durch einen social desirability bias verzerrt werden, trotzdem kann dies nicht ausgeschlossen werden.
Auch wenn aufgrund des kleinen Samples kaum verallgemeinerbare Schlüsse gezogen werden können, so spricht der Anstieg der Anzahl an Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch als Straftatbestand befürworten und trotzdem Eva Schmidts Entscheidung zum Abbruch nachvollziehen bzw. voll und ganz nachvollziehen können, vom Ausgangsszenario (32 %) bis zur dritten Stufe (74 %) in Vignette 3 deutlich dafür, dass Menschen ihre Haltung situativ und kontextbezogen ändern.
In Vignette 3 fällt zudem auf, dass 9,8 Prozent der Befragten (N = 6) trotz ihrer liberalen Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen Eva Schmidts Entscheidung bei Partnergewalt nicht nachvollziehen konnten. Dies könnte darauf hinweisen, dass für diese Personen eine Entscheidung gegen den Willen des Partners prinzipiell nicht akzeptabel ist. Von diesen Befragten waren jedoch nur 33,3 Prozent (entspricht 2 der 6 Befragten) bereits an einer Entscheidung beteiligt. Ein statistischer Zusammenhang zwischen Nachvollziehbarkeit und eigener Beteiligung konnte, wie gezeigt, jedoch nicht festgestellt werden.
Einordnung in den Forschungskontext
Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen zwei zentrale Aspekte: Erstens befürwortet selbst innerhalb der tendenziell skeptischen Zielgruppe nur eine Minderheit die Einstufung von Schwangerschaftsabbrüchen als Straftatbestand. Zweitens erhöhen zusätzliche Informationen über die Umstände oder Gründe einer Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch die Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidung, sogar bei Personen, die grundsätzlich für die Beibehaltung der Strafbarkeit sind. Die Ergebnisse legen nahe, dass die pauschale Annahme einer gesellschaftlichen Spaltung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs für Deutschland nichtzutreffend ist. Während die Debatte in öffentlichen und politischen Diskursen oft emotionalisiert und polarisiert erscheint, zeichnet sich bei der befragten Zielgruppe ein differenzierteres Bild ab. Die überwiegende Mehrheit lehnt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ab, und selbst unter den Befürwortern der Strafbarkeit führen zusätzliche Informationen zu einer erhöhten Nachvollziehbarkeit individueller Entscheidungen. Dies deutet darauf hin, dass die Einstellungen nicht absolut oder unversöhnlich sind, sondern zumindest in Teilen offen für Kontextinformationen und situative Differenzierung.
Die Relevanz situativer Informationen für Einstellungsänderungen wird auch in der internationalen Forschungsliteratur hervorgehoben. Jozkowski et al. (2018) fanden in einer Studie unter Studierenden in konservativen US-Bundesstaaten heraus, dass die Positionen der Befragten häufig komplex und kontextabhängig sind. Obwohl nur etwa die Hälfte der Befragten sich als »pro-choice« identifizierte, befürwortete die Mehrheit den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen. Dieses Ergebnis unterstreicht, dass die Auseinandersetzung mit konkreten Fallkontexten zu differenzierten Bewertungen führen kann.
Kim und Steinberg (2023) ergänzen, dass der Kontakt zu Personen, die einen Schwangerschaftsabbruch hatten, die Wahrscheinlichkeit erhöht, eine positive Einstellung zu Schwangerschaftsabbrüchen zu entwickeln. Sie verweisen dabei auf Gordon W. Allport (1979), dessen Theorie nahelegt, dass direkte Interaktion Vorurteile reduzieren kann. Dies lässt sich mit unseren Ergebnissen verbinden: Befragte, die situatives Wissen über die Gründe eines Abbruchs erhalten, könnten empathischer reagieren und weniger ablehnende Haltungen einnehmen.
Osborne et al. (2022) zeigen zudem, dass die Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen stark vom wahrgenommenen Grund abhängt. Während traumatic abortions (z. B. bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr) häufig akzeptiert werden, stoßen elective abortions16 auf mehr Widerstand. Dieser Befund lässt sich auch auf unsere Vignetten übertragen, wobei man sich bei Vergleichen von Kategorisierungen über verschiedene Länder hinweg klar machen muss, dass diese Kategorisierungen nicht völlig übereinstimmen (für einen Ländervergleich siehe Ertan & Yaman, 2025). Traumatic abortion kann als Sammelbegriff verstanden werden, der sowohl die medizinische als auch die kriminologische Indikation im deutschen Recht umfasst (siehe S. 40 f.). Entsprechend kann der Schwangerschaftsabbruch in Vignette 2 als traumatic abortion kategorisiert werden, während Vignetten 1 und 3 als elective abortions gelten können.17 Die höhere Nachvollziehbarkeit bei Vignette 2 spiegelt die Ergebnisse von Osborne wider.
Cheng et al. (2024) betonen den Einfluss von Empathie: Während Empathie mit der schwangeren Person mit einer höheren Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen korreliert, zeigt Empathie gegenüber dem Embryo oder Fötus eine entgegengesetzte Wirkung. Dieser Zusammenhang verdeutlicht, warum situative Informationen und die damit verbundene Fokussierung auf die Perspektive der Schwangeren entscheidend sein können.
In der Gesamtschau zeigen diese Studien, dass die Ausdifferenzierung von Einstellungen zu Schwangerschaftsabbrüchen durch Kontextinformationen, persönliche Erfahrungen und Empathie beeinflusst wird. Unsere Ergebnisse stützen diese Befunde und unterstreichen, dass differenzierte Kommunikation eine Schlüsselrolle bei der Förderung eines gesellschaftlichen Konsenses spielen könnte. In Deutschland bietet dies eine Grundlage, um die Debatte sachlicher und weniger polarisiert zu führen.
Es stellt sich die Frage, warum Menschen in unserer Vignettenstudie auf allgemeine Haltungsfragen anders reagieren als bei konkreten Fallbeispielen. Empathie könnte auch hier eine entscheidende Rolle spielen: Insbesondere Personen mit wenig Vorwissen über das Thema entwickeln möglicherweise erst durch situative Informationen über den konkreten Fall die Fähigkeit, empathisch zu reagieren. Unsere Studie deutet darauf hin, dass widersprüchliche Antworten auf Einstellungsfragen und konkrete Vignetten möglicherweise durch Empathie und Ambivalenz erklärt werden können. Wie Craig et al. (2002) zeigen, entsteht Ambivalenz häufig in Situationen, die widersprüchliche Kernwerte berühren. In ihrer Studie aus Florida, USA, waren Pro-life-Personen bei elective abortions ambivalenter, während Pro-choice-Personen bei traumatic abortions größere Unsicherheiten zeigten. Dieser Befund unterstreicht die Bedeutung von Kontextwissen und inneren Wertkonflikten für die Meinungsbildung (siehe auch Pullan & Trail, 2025).
Fazit
Die Studie zeichnet sich dadurch aus, dass sie die unseres Wissens einzige Vignettenbefragung zum Thema Schwangerschaftsabbruch im deutschsprachigen Raum ist. Sie weist jedoch auch einige Limitationen auf. Zunächst ist hier die kleine Stichprobe von nur insgesamt 302 Befragten zu nennen. Zudem ist zu erwähnen, dass das Bundesland Berlin zur Vereinfachung des Screenings nach Einschlusskriterien ausgenommen wurde und die Verteilung der Befragten auf die übrigen westdeutschen Bundesländer nicht repräsentativ ist. Das Fehlen weiterer Kontrollvariablen wie Einkommen, Bildungsniveau, Wohnort in der Stadt/auf dem Land und Berufsklasse kann als weitere Einschränkung genannt werden. Die Entscheidung, nur Festnetz-Telefonnummern einzubeziehen, schließt zusätzlich Personen aus, die ausschließlich mobil oder via Internet telefonieren, was in unserer Zielgruppe ab 41 Jahren jedoch weniger ausschlaggebend ist. Letztlich gibt es den Bias, dass – wie in allen Umfragestudien – mutmaßlich nur Personen, die ein persönliches Interesse an der Teilnahme an Meinungsumfragen haben, an der Befragung teilgenommen haben könnten. In unserer Studie wurde jedoch nicht zu Beginn gesagt, dass es um die Einstellung zu Schwangerschaftsabbrüchen geht, sondern diese wurden nach den ersten beiden Fragen als Beispiel für die familien- und gesellschaftspolitische Politik der aktuellen Bundesregierung eingeführt. Somit konnte zumindest dem Bias vorgebeugt werden, dass nur Menschen, die besonders an diesem Thema interessiert sind, partizipieren.
In einer Folgestudie könnte der Name Eva Schmidt variiert werden, um zu prüfen, ob sich die Antworten ändern, wenn ein Name mit möglichem Migrationshintergrund gewählt wird. Der Bereich der Einstellungs- und demografischen Fragen könnte um Parteipräferenzen und eine Selbsteinschätzung im politischen Spektrum (»links/rechts«) erweitert werden. Zusätzlich wäre es sinnvoll, auch nach möglicher Elternschaft der Teilnehmenden zu fragen, da dies als Einflussfaktor auf Einstellungen zu Schwangerschaftsabbrüchen gilt (Clarke et al., 2023; Osborne et al., 2022). Religiosität und Religionszugehörigkeit spielten in unserer Studie kaum eine Rolle, während sie von Osborne et al. (2022) als relevante Einflussfaktoren hervorgehoben werden. Die Ergebnisse beziehen sich aber auf die USA und Neuseeland, könnten kulturell bedingt sein und sind nicht zwangsläufig auf Deutschland übertragbar. Eine Folgestudie mit einem größeren, diverseren Sample könnte dennoch neue Erkenntnisse über den Einfluss von Religiosität in einem deutschen Kontext liefern. Zudem könnte eine solche Folgestudie die Rolle der Empathie weiter erforschen, indem entweder im Anschluss an die Vignettenfragen nach den Gründen für eine Änderung in der Nachvollziehbarkeit von Eva Schmidts Entscheidung gefragt wird oder indem die quantitative Umfrage um ein qualitatives Interview oder eine Fokusgruppenstudie ergänzt wird, in der es dann um Empathie geht.
Unsere Studie liefert Hinweise darauf, dass eine differenzierte Kommunikation, die individuelle Lebensumstände und Entscheidungsgründe berücksichtigt, potenziell dazu beitragen kann, eine Annäherung zwischen unterschiedlichen Positionen zu fördern. Dies könnte insbesondere dann relevant werden, wenn politische Veränderungen, wie die Liberalisierung oder Abschaffung des § 218 StGB, angestrebt werden. Ein solcher Schritt, der auf eine breite Akzeptanz abzielt, erfordert eine sachliche und faktenorientierte Debatte, die über plakative Narrative hinausgeht und die Vielschichtigkeit des Themas in den Mittelpunkt stellt. Zusätzlich unterstreicht unsere Studie, dass die oft behauptete gesellschaftliche Spaltung in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs differenziert betrachtet werden sollte. Während die Debatte in der Öffentlichkeit häufig polarisiert erscheint, zeigen unsere Ergebnisse, dass auch Menschen mit restriktiveren Grundhaltungen unter bestimmten Umständen Verständnis für individuelle Entscheidungen aufbringen können. Dies legt nahe, dass die Einstellungen weniger unversöhnlich sind als oft angenommen.
Förderung
Das vorliegende Paper stellt den quantitativen Forschungsstrang des vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekts »Dialogwerkstatt Schwangerschaftsabbruch« (Projektlaufzeit von April 2023 bis Dezember 2024) des Praxisforschungsinstituts Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. dar. Wir danken dem Bundesministerium für die Förderung der Studie. Der Inhalt gibt nicht unbedingt die Auffassung oder die offiziellen Verlautbarungen des Bundesministeriums wieder.
Danksagung
Wir danken unserer Kollegin Hannah Schipperges für ihre unschätzbare Unterstützung bei der Überprüfung der statistischen Tests und bei der Verbesserung der Lesbarkeit des Manuskripts. Zusätzlich danken wir Julia Lux und Philip Saunders für ihre Unterstützung.
Anhang: CATI-Fragebogen
Soziopolitische Fragen
(1) Wie intensiv verfolgen Sie die familien- und gesellschaftspolitische Arbeit der aktuellen Bundesregierung? Tun Sie das von 1 = gar nicht bis 5 = sehr intensiv?
(2) Wie zufrieden sind sie mit der familien- und gesellschaftspolitischen Arbeit der Bundesregierung? Sind Sie 1 = gar nicht zufrieden oder 5 = sehr zufrieden?
Einstellungsfragen
(3) Danke für Ihre bisherigen Einschätzungen. Stellvertretend für das familien- und gesellschaftspolitische Themenfeld möchten wir uns heute mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche beschäftigen. Beginnen wir mit einer allgemeinen Frage: Wie intensiv verfolgen Sie die derzeitige Debatte rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch, z. B. die Diskussion um § 218 StGB? Tun Sie das von 1 = gar nicht bis 5 = sehr intensiv?
(4) Der Schwangerschaftsabbruch wird derzeit im Strafgesetzbuch geregelt und ist eine Straftat. Allerdings ist der Abbruch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Inwiefern stimmen Sie der Aussage zu, dass der Schwangerschaftsabbruch weiterhin eine Straftat bleiben soll? Tun Sie das von 1 = gar nicht bis 5 = sehr intensiv?
(5) Der Schwangerschaftsabbruch ist nur dann straffrei, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind: 1. muss die schwangere Person ein verpflichtendes Beratungsgespräch wahrnehmen, 2. muss danach eine Bedenkzeit von drei Tagen eingehalten werden, 3. muss der Abbruch von einer Ärztin/einem Arzt durchgeführt werden und 4. muss der Abbruch in den ersten 12 Wochen nach der Befruchtung stattfinden. Inwiefern stimmen Sie der Aussage zu, dass Vorgaben wie diese beibehalten werden sollen? Tun Sie das von 1 = gar nicht bis 5 = sehr intensiv?
Vignettenfragen
Unabhängig von den vorherigen Fragen lese ich Ihnen nun ein Fallbeispiel vor. Es kommen immer mehr Details hinzu. Ich frage Sie insgesamt drei Mal, wie Sie diese persönlich einschätzen. Es geht immer um dieselbe schwangere Person namens Eva Schmidt.
Ausgangsszenario:
(6) Eva Schmidt ist schwanger und entscheidet sich für einen Schwangerschaftsabbruch. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
Vignette 1: Familienplanung und finanzielle Belastung
(7) Eva Schmidt hat bereits 3 Kinder. Die Familienplanung ist abgeschlossen, weshalb sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
(8) Die Familie Schmidt kann sich finanziell kein weiteres Kind leisten und würde mit starken finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert werden, was ein weiterer Grund für die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
Vignette 2: Beeinträchtigung des Embryos/Fötus und medizinische Indikation
(7) Durch eine vorgeburtliche Untersuchung kann Eva Schmidt davon ausgehen, dass das Kind mit einer Mehrfachbehinderung zur Welt kommt. Sie entscheidet sich daher für einen Schwangerschaftsabbruch. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nach-vollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
(8) Die rechtliche Lage in Deutschland sieht vor, dass die Schwangerschaft bis zur 22. Woche abgebrochen werden kann, wenn die schwangere Person eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes befürchtet. Eva Schmidt befürchtet eine solche Beeinträchtigung ihres seelischen Gesundheitszustands, weil sie davon ausgehen kann, dass das Kind mit einer Mehrfachbehinderung auf die Welt kommt, und entscheidet sich deshalb in der 16. Woche für einen Abbruch. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
Vignette 3: Entscheidung gegen den Partnerwillen und Partnergewalt
(7) Eva Schmidt entscheidet sich gegen den Willen ihres Partners Klaus, der auch der Erzeuger ist, für einen Schwangerschaftsabbruch. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
(8) Eva Schmidts Partner Klaus ist ihr gegenüber gewalttätig, weshalb sie die Schwangerschaft gegen seinen Willen abbrechen möchte. Finden Sie diese Entscheidung 1 = voll und ganz nachvollziehbar bis 5 = überhaupt nicht nachvollziehbar?
Demografische Fragen
(9) Waren Sie schon einmal an der Entscheidungsfindung, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen werden soll, beteiligt? Beispielsweise bei einer Partnerin, Freundin, Schwester oder Tochter?
Ja
Nein
(10) Welchen Familienstand haben Sie?
Verheiratet und mit Ehepartner*in zusammenlebend
Verheiratet, getrennt lebend
Verwitwet
Geschieden
Eingetragene Lebenspartnerschaft, zusammenlebend
Eingetragene Lebenspartnerschaft, getrennt lebend
Eingetragene Lebenspartnerschaft, verstorben
Eingetragene Lebenspartnerschaft, aufgehoben
Ledig und Single
Ledig und in Partnerschaft
(11) Welcher Religionsgemeinschaft fühlen Sie sich zugehörig?
Der evangelischen Kirche (ohne Freikirche)
Einer evangelischen Freikirche
Der römisch-katholischen Kirche
Einer anderen christlichen Religionsgemeinschaft
Der muslimischen Religionsgemeinschaft
Der jüdischen Religionsgemeinschaft
Einer anderen nicht-christlichen Religionsgemeinschaft
Keiner Religionsgemeinschaft
(12) Alles in allem: Als wie religiös auf einer Skala von 1 = gar nicht bis 5 = sehr religiös würden Sie sich selbst bezeichnen?
Gar nicht religiös
Wenig religiös
Mittel
Ziemlich religiös
Sehr religiös
Möchte Frage nicht beantworten
Keine Angabe
Fußnoten
1 Der Beitrag ist die deutsche Fassung von: Nossek, A., Jung, A., Sthamer, E., & Dubiski, J. (2025). Is abortion dividing society? Differentiated attitudes and contextual factors. A quantitative vignette study. Special Issue »Steps Forward and Backward on Abortion Rights in Advanced Democracies« Interdisciplinary Political Studies, 11(1), 195-220. https://doi.org/10.1285/i20398573v11n1p195 Die deutsche Fassung wurde ebenfalls von den Autorinnen erstellt.
2 Eine »Vignette« ist eine spezifische Situationsbeschreibung. Zu den Vignettenfragen siehe den CATI-Fragebogen im Anhang (die Redaktion).
3 Auf Wunsch der Autorinnen wird der Gender-Stern verwendet.
4 Diese Debatte fand nach dem Zusammenbruch der Bundesregierung, bestehend aus SPD, den Grünen und der FDP, im November 2024 und noch vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 statt. Wahlgewinner ist die CDU. Derzeit (Juni 2025) haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und eine neue Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz gebildet. Der Koalitionsvertrag enthält einen kurzen Abschnitt zum Thema Schwangerschaftsabbruch, in dem die Absicht zur Verbesserung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen und zur Ausweitung der Möglichkeiten zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen angekündigt wird. Gleichzeitig wird versprochen, Frauen bei ungewollter Schwangerschaft zu unterstützen, »um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen« (CDU et al., 2025, S. 102). Da CDU und CSU die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen, ist nicht zu erwarten, dass es im Laufe der nächsten Jahre zu einer Gesetzesänderung kommen wird (für mehr Informationen siehe Ehl, 2024; Kinkartz, 2025; Zeier & Grün, 2025).
5 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf eigene Berechnungen auf Grundlage des kumulierten ALLBUS 1980–2018 (GESIS, 2021) sowie ALLBUS 2021 (GESIS, 2023). Die Ergebnisse beziehen sich aufgrund der überproportionalen Schichtung von Personen aus Ostdeutschland bei der ALLBUS-Erhebung auf gewichtete Analysen (personenbezogenes Ost-West-Gewicht).
6 Im Wortlaut handelt es sich um folgendes Item: »Wenn es nach Ihnen ginge, sollten diese Verhaltensweisen dann gesetzlich verboten sein oder sollten sie nicht gesetzlich verboten sein? Frau lässt [sic!] einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, weil sie keine Kinder haben möchte.«
7 Zu den Unterschieden zwischen klassischer Befragung und Vignettenbefragung sowie zu unterschiedlichen Formen von Vignettenstudien siehe Atzmüller & Steiner, 2010.
8 Im ALLBUS wird zwar die Bewertung von Vergewaltigung in der Ehe abgefragt, jedoch bleibt Partnerschaftsgewalt insgesamt unberücksichtigt. Zu Schwangerschaftsabbrüchen im Kontext von Partnergewalt siehe »ELSA«-Studie, 2024; Jung et. al., 2023.
9 Die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch waren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) zwischen 1972 und 1990 unterschiedlich. In der DDR war der Abbruch in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ohne Angabe von Gründen legal (Busch, 2022). Die im Vergleich zur BRD deutlich liberalere Rechtstradition führte mutmaßlich zu einer entsprechend liberalen Sozialisation in Bezug auf das Thema, die bis heute nachwirkt (Banaszak, 1998).
10 Dies entspricht 7,7 Prozent (N = 302) der bereinigten Stichprobe. Die Erhebung selbst fand vom 21.11. bis 08.12.2023 statt.
11 »Vignette« bezieht sich auf die spezifische Situationsbeschreibung, »Gruppe« bezieht sich auf die Befragtengruppe, die jeweils mit einer der drei Vignetten konfrontiert wird.
12 Überprüft mit Kruskal-Wallis-Tests, p > 0,05 (Alter, Verfolgung der Debatte zu Schwangerschaftsabbrüchen, Zustimmung, dass der Abbruch eine Straftat bleiben soll, Zustimmung zur derzeitigen Regelung) und Chi-Quadrat-Tests, p > 0,05 (Religionszugehörigkeit, Religiosität, Familienstand).
13 Überprüfung mit einem Chi-Quadrat-Test nach Pearson, x²(2) = 13,558; p = 0,001; Cramers V = 0,213; keine erwarteten Zellhäufigkeiten <5.
14 Die Frage lautet: »Waren Sie schon einmal an der Entscheidungsfindung, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen werden soll, beteiligt? Beispielsweise bei einer Partnerin, Freundin, Schwester oder Tochter?«
15 Am Ende des Beitrags sind alle Fragen angegeben.
Literatur
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Alle Links und Literaturangaben beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
Zitation
Nossek, A., Jung, A., Sthamer, E., & Dubiski, J. (2025). Spaltet der Schwangerschaftsabbruch die Gesellschaft? Differenzierte Einstellungen und kontextuelle Einflussfaktoren. Eine quantitative Vignettenstudie, FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung: Informationsdienst des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), 2, 39–63.
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Alexa Nossek, Dr. rer. medic., M.A., ist Medizinethikerin und Forscherin am Institut für Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS). Sie hat Philosophie und Alte Geschichte studiert und in Medizinwissenschaften an der Universität Duisburg-Essen, in Kooperation mit dem Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Universität Bochum, promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte sind u. a. ethische Fragen am Lebensanfang, Ethik in der Psychiatrie und ethische Aspekte der Organspende. Korrespondierende Autorin: Alexa Nossek
Kontakt: alexa.nossek(at)posteo.de
Alina Jung, M.A., ist Soziologin, Forscherin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) und schreibt ihre Dissertation über die Subjektwerdung ungewollt Schwangerer an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Arbeitsschwerpunkte: qualitative Forschungsmethoden, Emotionssoziologie, reproduktive Gerechtigkeit und Gesundheit.
Evelyn Sthamer, Dr.rer.pol., ist Forscherin am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS). Ihre Forschungsschwerpunkte sind Einstellungsforschung, soziale Ungleichheit sowie Mixed-Methods-Forschung.
Judith Dubiski, M.A., ist Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin. Am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) leitet sie den Bereich Gesellschaftliche Teilhabe. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Inklusion und Teilhabe, Wohlfahrt, Jugend und Jugendhilfe sowie qualitative Forschung.
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Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Aktuelle Entwicklung bei Schwangerschaftsabbrüchen und Geburten
- Ungewollte Schwangerschaften bei Frauen mit psychischen Erkrankungen: Lebenslagen, Erfahrungen und Unterstützungsbedarfe
- Die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
- Wo suchen und finden ungewollt Schwangere Rat?
- Das bundesweite Hilfetelefon »Schwangere in Not« – ein niedrigschwelliges Angebot für schwangere Personen in Krisenzeiten
- Blended Counseling als Zukunftsmodell der Schwangerschaftsberatung – Erkenntnisse aus dem Projekt »Blende(n)d beraten!«
- Spaltet der Schwangerschaftsabbruch die Gesellschaft? Differenzierte Einstellungen und kontextuelle Einflussfaktoren. Eine quantitative Vignettenstudie
- Was werden kann: Lebensplanung, Berufsorientierung und ihre Bedeutung für reproduktive Entscheidungen
- Verhütungsinformationen im Internet. Ergebnisse der repräsentativen Wiederholungsbefragung zum Verhütungsverhalten 2024
- Vergabe kostenfreier Verhütungsmittel
- Informiert verhüten in Vorarlberg – ein Pilot- und Forschungsprojekt
- 10 Jahre Zanzu.de: Die multilinguale Website zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Wort und Bild
- Infothek