Sexualisierte Gewalt im Netz – die größte Herausforderung der kommenden Jahre
- Artikel
- Bibliografische Daten
- Autorinnen/Autoren
- Gesamtausgabe
Am 31. Januar 2025 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen, das am 1. Juli 20251 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz wird das Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen parlamentarisch legitimiert und gestärkt.
Neben Intervention, Aufarbeitung und Unterstützung von Betroffenen bekommen nun auch die Prävention und die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz noch mehr Gewicht. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erhält den Auftrag zur Prävention des sexuellen Missbrauchs auf Bundesebene. Dazu entwickelt es wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien, fördert Austausch und Vernetzung und unterstützt die Fachpraxis bei der Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten. Bei der Entwicklung seiner Maßnahmen arbeitet das BIÖG mit den Ländern zusammen, bezieht die/den UBSKM mit ein und beteiligt alle relevanten Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Wir freuen uns, dass die amtierende Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus im Interview einen Einblick in ihre Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und die Herausforderungen ihres Amts gibt.
Frau Claus, Sie sind Journalistin und Systemische Organisationsberaterin. Sie befassen sich seit vielen Jahren mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs und sind seit März 2022 Missbrauchsbeauftragte. Was hat Sie bewogen, dieses Amt zu übernehmen?
Kerstin Claus: Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt, ob ich das will und kann. Und ja: Ich finde dieses Thema essenziell wichtig. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Hilfe. Das Thema ist inhaltlich auch viel breiter, als man denkt. Es geht es um sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – und damit beschäftige ich mich mit der gesamten Spannbreite von Prävention, Intervention, Hilfen und Aufklärung. Gleichzeitig spielt dieses Thema in enorm viele Bereiche hinein: Wie sind die Familien, wie sind die Schulen aufgestellt? Wie gehen wir als Gesellschaft eigentlich mit Kindern und Jugendlichen um? Wie schützen wir Kinder und Jugendliche im digitalen Raum?
Aus meiner Sicht ist es ein zentrales gesellschaftspolitisches Feld, in dem wir nur gewinnen können, wenn wir uns endlich trauen, uns mit sexualisierter Gewalt auf allen Ebenen intensiver auseinanderzusetzen. Da ich ausgebildete Journalistin bin, ist mir Kommunikation wichtig. Für mich war und ist die Herausforderung: Wie kann man dieses Thema kommunizieren, ohne dass Menschen sofort zurückschrecken? Kommunizieren bedeutet auch das Herantreten an Politik, ob auf Bundes-, Länder- oder kommunaler Ebene. Es geht um Aushandlungsprozesse, darum, sich pragmatisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen, Handlungskompetenzen zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen – das sehe ich als große Herausforderung und auch als großes Privileg, mich hierfür einsetzen zu dürfen.
Von wem wurde das Amt ins Leben gerufen und was bedeutet eigentlich unabhängig?
K. C.: Das Amt ist ein Ergebnis des Runden Tisches »Sexueller Kindesmissbrauch« in den Jahren 2010 und 2011. Auslöser war der sogenannte »Missbrauchsskandal«: Damals wurden immer mehr Missbrauchsfälle in renommierten kirchlichen oder reformpädagogischen Bildungseinrichtungen bekannt, weil insbesondere männliche Betroffene an die Öffentlichkeit gingen.
Christine Bergmann, die ehemalige Bundesfamilienministerin, wurde zur ersten Unabhängigen Beauftragten. Sie saß gemeinsam mit drei Bundesministerinnen dem Runden Tisch vor, der 2011 seine Ergebnisse auch mit Forderungen an die Politik veröffentlichte. Seit damals gibt es dieses Amt. Ich bin jetzt die dritte Unabhängige Beauftragte.
Was heißt unabhängig? Die Grundüberlegung der Bundesregierung bei den Unabhängigen Beauftragten ist: Was machen wir mit bestimmten Themen, mit denen wir uns gesellschaftlich und politisch konfrontiert sehen, die aber immer wieder drohen, hinten runterzufallen, weil sie ressortübergreifend und nicht allein einer Behörde, einem Ministerium zuzuordnen sind. Dies trifft eindeutig zu auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Ausmaß und Dimension sind enorm. Kinder und Jugendliche werden auch heute nicht ausreichend geschützt, Betroffene erhalten kaum und zudem selten passgenaue Hilfen. Es geht aber auch um familienpolitische und strafrechtliche Fragen, Fragen im Bereich gesundheitlicher Versorgung, Fragen des Opferentschädigungsrechts. Allein diese Aufzählung zeigt, dass neben dem Familienministerium beispielsweise auch das Innenministerium, das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Justizministerium und das Gesundheitsministerium wichtige Aufgaben in diesem Themenfeld haben. Ich und mein Amt sorgen mit dafür, dass über Legislaturperioden und politische Koalitionen hinaus diese Thematik konsequent über die Ministerien hinweg gemeinsam angegangen wird.
Unabhängig heißt, dass ich nicht weisungsgebunden bin. Niemand in der Bundesregierung kann mir sagen, wie ich mich inhaltlich zu positionieren habe. Ein Beispiel ist die Kontroverse um eine gesetzlich verankerte Mindestspeicherung von IP-Adressen. Ein Entwurf der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 sah vor, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern. Ich habe mich in diesem Zusammenhang für eine verpflichtende IP-Adressen-Speicherung für einige wenige Wochen ausgesprochen, damit Ermittler den Handel mit Missbrauchsdarstellungen erfolgreicher bekämpfen können. Damit habe ich klar der Haltung der Ampelregierung, insbesondere der FDP und der Grünen, widersprochen. Ich bin dem Thema verpflichtet. Das heißt, ich arbeite überparteilich, egal welche Farbe das Ministerium hat, bei dem ich organisatorisch angedockt bin.
Ich habe in diesem Amt die Freiheit der Unabhängigkeit, ich kann mich also vor dem Hintergrund einer sachpolitischen Einschätzung eigenständig inhaltlich positionieren und mich aus meiner Perspektive als Beauftragte bestmöglich politisch oder auf Fachebene für diese Positionen einsetzen.
Was sind Ihre wichtigsten Aufgaben?
K. C.: Dies ist tatsächlich vielfältig. Wichtig ist, dass die über 30 Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen in meinem Arbeitsstab fachlich unterschiedlichste Bereiche abdecken. Hinzu kommt ein großes Netzwerk, mit dem wir uns inhaltlich, fachlich, politisch austauschen und auch die Fachpraxis immer wieder einbinden. Konkret heißt das, viele fachliche Diskurse werden über dieses Amt gebündelt. Ich bin in ganz Deutschland und auch manchmal international unterwegs, oft, weil ich für gezielte politische Maßnahmen bei den Landesregierungen werbe oder aber Vorträge halte und Initiativen im Kontext von Kinderschutz und Intervention politisch unterstütze. Aufarbeitung von Taten in der Vergangenheit sind ein großes Thema. Wir alle kennen die Prozesse mit den Kirchen, dem Sport und anderen Institutionen und Organisationen, die immer wieder zeigen, wie herausfordernd diese Aufarbeitung ist. Auch das ist ein wichtiges Thema für mich und mein Amt.
Auf Bundesebene sind wir in sämtliche Rechtsfragen eingebunden, die unser Themenfeld betreffen, etwa bei neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen wie etwa bei der Frage des Sexualstrafrechts oder der Frage, wie gehen wir mit kindlichen Opferzeug*innen in Rechtsverfahren um? Ein Kernthema ist auch die Frage, wie wir Menschen unterstützen, die in ihrer Kindheit sexualisierte Gewalt erlebt haben. Welche Hilfen sind für sie notwendig? Hinzu kommt, dass wir das Thema konstruktiv und offensiv in die Öffentlichkeit bringen wollen, zum Beispiel deutschlandweite Kampagnen durchführen, Aufklärung vorantreiben – all das gehört zu unserer Arbeit.
Wir wollen die Belange von Betroffenen und deren Perspektiven vertreten. Es gibt einen Betroffenenrat, der mein Amt politisch berät und immer wieder auch in anderen Kontexten tätig wird. Diese partizipative Komponente ist spannend und herausfordernd zugleich.
Dann haben wir den großen Bereich der Institutionen – die Kirchen, den Sport, die Schulen –, und wir haben den großen, schwer erreichbaren Kontext Familie: Was ist eigentlich mit all denen, die im unmittelbaren sozialen Umfeld, in der Familie sexuelle Übergriffe erfahren? Das ist ja der größte Kreis, über den wir aber gesellschaftlich und politisch am wenigsten sprechen, weil wir in diesen Nukleus der Familie höchstens über die Jugendhilfe einen Zugang bekommen.
Mein Arbeitsalltag hat viel zu tun mit Reden, Diskussionen, Interviews, politischen Anhörungen im Bundestag und in Landesparlamenten; mit Aushandlungsprozessen mit Gremien, zum Beispiel mit der Kultusministerkonferenz über die Frage von verpflichtenden Schutzkonzepten an Schulen, oder mit Fragen der Prävalenzforschung; hinzu kommen die Netzwerkarbeit und Verhandlungen im Hintergrund mit Abgeordneten oder Aktionen mit gesellschaftspolitischen Vertreter*innen aller Art – das sind so die Arbeitsfelder.
Wer unterstützt Sie dabei?
K. C.: Das ergibt sich aus der Vielfalt der Aufgaben: Interviews und Kampagnen zum Beispiel fallen in den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In unseren Facheinheiten arbeiten Politikwissenschaftler-*innen, Jurist*innen, Erziehungswissenschaftler*innen und andere Professionen zusammen. Die jeweilige Zusammensetzung hängt dann von den aktuellen Fragen ab, etwa, ob es um sexuelle Gewalt im digitalen Raum oder gesetzgeberische Fragen geht. Wir arbeiten eng mit Expert*innen und vielen staatlichen Behörden zusammen, wie beispielsweise dem BKA, mit dem wir unter anderem jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik öffentlich vorstellen.
Immens wichtig für mein Amt ist das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch, das seit 2010 von uns aufgebaut und weiterentwickelt wurde. Dazu gehört das bundesweite Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch, das es jetzt seit über zehn Jahren gibt. Es ist sehr erfolgreich und bietet telefonisch und online Unterstützung für Betroffene, aber auch für Fachkräfte, gerade auch für den pädagogischen Bereich in Kita oder Schule.
Neben dem Betroffenenrat gehört die Aufarbeitungskommission zu meinem Amt. Ihr geht es zentral darum, die Sichtbarkeit von Betroffenen über öffentliche Hearings zu unterstützen. Immer geht es darum, die gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber, was Missbrauch in der Vergangenheit begünstigt hat, warum weggesehen und vertuscht wurde und was Betroffenen geholfen hätte, in den Mittelpunkt zu stellen. Ein wesentliches Ziel ist, aus der Vergangenheit zu lernen und Kinder und Jugendliche heute besser schützen zu können. Es geht insbesondere aber um Fragen der Anerkennung und der Gerechtigkeit für Betroffene, die oft ein Leben lang mit den Folgen der Gewalt kämpfen. Hier braucht es mehr Verantwortungsübernahme, vom Staat ebenso wie den jeweiligen Einrichtungen und Institutionen, die Taten nicht verhindert oder gar vertuscht haben. Gesellschaft und Institutionen sind aufgefordert, sich den Taten der Vergangenheit zu stellen und sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten.
Sie sind seit drei Jahren Unabhängige Beauftragte. Welche Schwerpunkte setzten und setzen Sie in Ihrer fünfjährigen Amtszeit?
K. C.: Ein zentrales Anliegen war die gesetzliche Verankerung des Themas sexualisierte Gewalt. Am 21. März 2025 hat jetzt auch der Bundesrat dem sogenannten »UBSKM-Gesetz« zugestimmt. Das neue Gesetz ist ein Wendepunkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die breite politische Zustimmung zeigt, dass Ausmaß, Dimension und Folgen dieser massiven Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche heute verstanden werden und dass Deutschland 15 Jahre nach dem sogenannten »Missbrauchsskandal« entschlossen handelt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Rechte von Betroffenen zu stärken. Es ist herausragend, dass dies gelungen ist.
Hier geht es jetzt um die Umsetzung. Ein Schwerpunkt liegt auf der Dunkelfeldforschung. Nächstes Jahr starten wir mit der Befragung von Neuntklässlern, damit wir akute Risikoräume für sexuelle Gewalt heute klarer identifizieren und jenseits der angezeigten Taten die tatsächliche Dimension, der sich junge Menschen ausgesetzt sehen, erfassen. Dies ist wesentlich, um konsequentes politisches Handeln sicherzustellen – denn aktuellen Zahlen aus Befragungen von Jugendlichen kann die Politik schwer aus dem Weg gehen. Deswegen ist mir die jetzt gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung so wichtig, weil Leerstellen klar erkannt und die notwendigen Maßnahmen benannt und nachgehalten werden können.
Schon heute gehen wir nach Schätzungen der WHO von ein bis zwei betroffenen Kindern in jeder Schulklasse aus. Nur wenige Taten erreichen danach die Polizeiliche Kriminalstatistik. Danach gab es in Deutschland im Jahr 2023 über 16.000 Fälle von Kindesmissbrauch.
Was wir aber bei diesen Zahlen schon allein im Hellfeld nicht vergessen dürfen: Hinter jedem dieser Fälle verbergen sich traumatische Erfahrungen sexualisierter Gewalt, zum Teil über Monate und Jahre anhaltend. Bisher gibt es weder zum Ausmaß noch zu den verschiedenen Tatkontexten verlässliche Schätzungen. Deswegen war es mir ein großes Anliegen, die Prävalenzforschung zu stärken, die das Ziel hat, junge Menschen, die noch zur Schule gehen, nach den Gewalterfahrungen zu befragen, die sie in ihrer bisherigen Kindheit und Jugend gemacht haben.
Die Beteiligung von Betroffenen ist und bleibt für mich essenziell. Betroffene wissen am besten, was ihnen damals geholfen hätte und was es heute braucht. Wie können wir das Erfahrungswissen und auch die fachliche Qualifikation von Betroffenen noch umfassender inhaltlich und auch politisch für unsere Arbeit nutzen? Dieses Wissen möchte ich systematisch in alle Prozesse rund um mein Amt und für Fragen der Aufarbeitung einbinden. Gerade haben wir gemeinsam mit Betroffenen und Institutionen Standards und Kriterien der Betroffenenbeteiligung in institutionellen Aufarbeitungsprozessen veröffentlicht. Diese wurden in einem zweijährigen Prozess gemeinsam erarbeitet. Solche Partizipationsprozesse sind spannend, und das bringt uns tatsächlich sehr voran. Solche Ansätze werden wir ausbauen.
Wenn ich jetzt auf meine restliche Amtszeit bis März 2027 perspektivisch schaue, dann muss insbesondere sexualisierte Gewalt im digitalen Raum zentral sein. Wir machen uns keine Vorstellungen davon, wie Kinder und Jugendliche heute im digitalen Raum aufwachsen und welchen Risiken sie ausgesetzt sind. Es kann nicht sein, dass wir Kinder im analogen Raum schützen und dort Regeln aufstellen, welche Filme sie ab welchem Alter anschauen oder wie lange sie ausgehen dürfen, sie im digitalen Raum aber völlig unkontrolliert und ungeschützt unterwegs sind. Natürlich bewegen sich Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich in der digitalen Welt, knüpfen dort Freundschaften, tauschen sich aus, nutzen Online-Spiele – aber es fehlen Leitplanken, Safe Spaces. Es gibt keine soziale Kontrolle im Internet. Sie bewegen sich letztlich völlig allein in dieser Dimension mit oft fatalen Folgen, wenn sie dort mit Cybergrooming, Sextortion oder verstörenden pornografischen Inhalten konfrontiert werden.
Es ist unsere Pflicht als Erwachsene, Kinder und Jugendliche auch im digitalen Raum zu schützen. Anbieter von Online-Diensten stehen hier nach europäischem Recht in der Pflicht, Kinder und Jugendliche durch wirksame Schutzvorkehrungen zu schützen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören neben sicheren Voreinstellungen eine wirksame Altersverifikation, die bisher in der Praxis gänzlich fehlt. Wir brauchen dafür verbindliche Standards, und hier steht die künftige Bundesregierung in der Pflicht. Aber wir müssen auch Eltern und Lehrkräfte befähigen, Gefahren zu erkennen, auch um Kindern und Jugendlichen als Gegenüber zur Seite zu stehen, sie besser im digitalen Raum begleiten zu können. Es braucht einen übergreifenden Ansatz: Politik, Strafverfolgung, Anbieter von Online-Diensten, Eltern und Schule – wir alle sind gefragt, um digitale sexualisierte Gewalt wirksam zu bekämpfen, und das geht weit über die so wichtige Medienbildung rund um digitale Risiken hinaus.
Es braucht eine Nationale Strategie, die auch konkrete Ziele und Maßnahmen benennt und von Anfang an auch die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen adressiert. Das Thema digitale sexualisierte Gewalt wird und muss zentral sein in den kommenden eineinhalb Jahren, für mein Amt und die kommende Bundesregierung und auch in der europaweiten Zusammenarbeit.
Wichtig bleiben auch unsere Initiativen und Kampagnen. Die Initiative »Schule gegen sexuelle Gewalt« ist eine Kooperation mit den Kultusbehörden der Länder. Ihr Ziel ist es, dass an allen Schulen flächendeckend Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt eingeführt werden. Seit Beginn 2016 konnten wir erreichen, dass mittlerweile neun Bundesländer solche verpflichtenden Regelungen für alle Schulen erlassen haben.
»Schieb deine Verantwortung nicht weg!« heißt unsere aktuelle Kampagne, die 2022 gestartet ist und auf mehrere Jahre angelegt ist. Sie wendet sich an alle Menschen im Umfeld von Kindern, also gleichermaßen an Familienmitglieder, an Fachkräfte, Freund*innen und Bekannte oder auch Nachbarn. Ziel ist, sichtbar zu machen: Sexuelle Gewalt findet überall statt, auch in deinem Umfeld. Mit der Kampagne zeigen wir, was wir alle konkret tun können, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, und wer und was dabei verstärken und unterstützen kann.
In einem taz-Interview (20.7.2024) sagten Sie: »Ich will das Thema nicht nur politisch, sondern direkt vor Ort verankern. Kinder werden vor Ort geschützt.« Was bedeutet das konkret?
K. C.: Kinder müssen vor Ort geschützt werden, dort, wo sie sich am meisten aufhalten: In der Familie, in Vereinen, in der Schule, bei kommerziellen Freizeitanbietern und im Netz.
Mein Amt ist auf Bundesebene verankert. Der Bund hat, bezogen auf Kinder, eine sehr begrenzte Kompetenz, zum Beispiel über das achte Sozialgesetzbuch. Wir brauchen vor Ort gut funktionierende Netzwerke im Kinderschutz, damit alle Bemühungen reibungslos ineinandergreifen können. Kommunen müssen gut aufgestellt sein, das kann ich nur immer wieder fordern. Dafür mache ich mich stark.
Es sind die Kommunen, die nachhalten können, wie fit alle Freizeitbereiche im Kontext sexualisierter Gewalt aufgestellt sind, egal, ob es Sportvereine oder auch die gemeinnützigen und kommerziellen Anbieter im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind, die Ballettschule oder die Schülerhilfe. Oft gibt es bereits viele Angebote und Möglichkeiten, um Kinder und Jugendliche vor Ort noch besser zu schützen, wir müssen diese nur besser bündeln, adressieren, vernetzen, damit wir selbstverständlicher und auch kompetenter mit dem Thema umgehen können.
Wie bringen wir Kommunen dazu, hier Angebote zu entwickeln? Wie gestalten wir sichere Kommunen für Kinder? Das sind wirklich spannende Fragen, weil alles, was wir hier erreichen, ganz konkret Kinder und Jugendliche besser schützt.
Über mein Amt möchte ich solche Prozesse stärken, beispielsweise über Best-Practice-Ansätze, das Öffnen von Räumen, das Sammeln guter Ideen vor Ort, den Einbezug von Kindern und Jugendlichen, Peer-Beratung, durch die Jugendliche gestärkt und befähigt werden. Es geht darum, eine Kultur der Sichtbarkeit für junge Menschen auch in der Auseinandersetzung mit dem Risiko sexualisierter Gewalt zu schaffen. Das schafft Raum für Sorgen und Probleme, öffnet aber in jeder Struktur, in der junge Menschen sich aufhalten, auch Potenziale, weil die Kultur im Miteinander sich verändert.
Ich erlebe zunehmend, dass unsere Kampagne »Schieb deine Verantwortung nicht weg!« von Kommunen angefragt wird, diese auf mich zuzukommen, um zu fragen, wie die Umsetzung vor Ort konkret aussehen könnte. Das ist toll, weil ich hier merke, dass das funktionieren kann in der Fläche, wenn es uns gelingt, die Akteure vor Ort zusammenbringen, ob in Vereinen, in der Kultur, in der Kommunalpolitik oder als pädagogische Fachkräfte in Kita, Schule und so weiter. Am Ende erreichen wir so immer wieder auch die Eltern, die wir ja aktuell in Fragen des Kinderschutzes viel zu wenig ansprechen. Das Beste an diesem Ansatz ist aber, dass er für sich genommen gar nicht mehr Geld kosten muss, einfach, weil er Vorhandenes erst mal sichtbarer macht, Ansätze hierüber besser verzahnt und kommunale Akteure übergreifend miteinander mehr Qualität entwickeln können. »Wir gemeinsam statt jeder; für sich«, das sollte der Ansatz ein, hierüber bündeln wir Engagement und schaffen neue Möglichkeiten. Davon bin ich überzeugt.
In Ihrem Auftrag richtet das Deutsche Jugendinstitut ein Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein. Würden Sie uns dazu etwas sagen?
K. C.: Dabei geht es um die Forschung zur Häufigkeit (Prävalenz) sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es gab verschiedene Expertisen und Beratungen im Rahmen der Arbeit des Nationalen Rates gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das ist ein Gremium, dem die Familienministerin und ich vorsitzen. Dort wurde ermittelt, wie denn Prävalenzforschung gemacht werden sollte und welche Standards sie erfüllen sollte. Die Empfehlung war: Wir müssen die jungen Menschen selbst erreichen und sie nach ihren Erfahrungen fragen. Über eine Ausschreibung haben wir das Deutsche Jugendinstitut für den Forschungsauftrag gewonnen. Das freut mich sehr, denn das DJI hat viel Expertise in unterschiedlichsten verwandten Bereichen rund um den Kinderschutz. Es ist ein erfahrener, verlässlicher Partner für solch ein Großprojekt und wird die Befragung gemeinsam mit dem Universitätsklinikum Ulm umsetzen. In der Hauptstudie werden im Frühjahr 2026 ungefähr 10.000 Schüler*innen der 9. Klassen bundesweit befragt. Über die Ergebnisse aus der Erhebung werden wir, davon bin ich überzeugt, Politik verändern. Zahlen wirken. Da geht es um Konkretes und endlich – gerade in diesem emotional aufgeladenen Thema – nicht allein um die Ansprechbarkeit für moralische Argumente. Wir wollen diese Forschung nicht nur einmal, sondern regelmäßig durchführen lassen, um Veränderungen und damit auch Erreichtes künftig abbilden zu können. Es geht uns darum, Entwicklungen und neue Risikoräume genauso zu erfassen wie Bekanntheit von Hilfe- und Unterstützungsangebote. Wir brauchen dieses Monitoring, wenn wir politisch aushandeln, was getan werden muss, damit Schutz und Hilfen gleichermaßen gezielt und umfassend gelingen.
Sie sagten in einem Interview mit den Tagesthemen, innerhalb der Gesellschaft bräuchten wir »weniger Emotion und mehr Handlungskompetenz«. Worauf zielen Sie damit?
K. C.: Wenn wir uns darauf verständigen können, dass es ein reales Risiko, eine konkrete Gefahr ist, dass Kinder und Jugendliche in unserem Umfeld sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, stellt sich doch automatisch die Frage nach geeigneten Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Für den Brandschutz beispielsweise leuchtet das schnell ein: Wir identifizieren Gefahren, erarbeiten Maßnahmenpläne, üben diese ein und bauen so Handlungskompetenzen auf, um im Krisenfall schnell und kompetent handeln zu können. Ich setze mich dafür ein, dass wir uns alle bewusst machen, dass Gefahrenabwehr bezogen auf sexualisierte Gewalt genauso geht: Wir müssen uns damit auseinandersetzen, was sexualisierte Gewalt ist, wie Tatpersonen sie anbahnen und wo die Risiken für unsere Kinder liegen. Wir müssen überall dort, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Maßnahmenketten verabreden. Dazu gehören Bausteine wie gemeinsame Verabredungen darüber: Wo liegen eigentlich Grenzen, was ist okay und was nicht? Im Ergebnis lässt sich dies in einen Verhaltenskodex im Verein, in der Kita oder Schule übertragen. Das wäre dann eine erste konkrete Maßnahme. Oder wie schaffen wir Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, damit Grenzverletzungen sichtbar werden? Wie können sich Gleichaltrige verhalten, wenn sie ins Vertrauen gezogen werden und nicht eine erwachsene Person? Wie sieht denn eigentlich Intervention aus, also das Äquivalent zu den Löscharbeiten, um beim Brandschutz als Beispiel zu bleiben. Auch über diese Maßnahmen sollten wir in Einrichtungen ebenso wie im Rahmen von Freizeitangeboten eine klare Vorstellung haben. Sonst reagieren wir emotional und überfordert, wenn ein Verdacht aufkommt. Handlungskompetenz trägt dazu bei, sachgerecht und gleichzeitig betroffenenorientiert zu agieren.
Und wie geht es für dieses Kind, diesen Jugendlichen weiter, nachdem aufgeklärt wurde? Zum Beispiel: Ein Kind hat sexuelle Gewalt erlebt. Das Jugendamt ist eingeschaltet. Aber die Lehrkräfte haben häufig nicht die nötige Handlungskompetenz, die es in diesen Phasen für den betroffenen jungen Menschen braucht. Wie integriere ich dieses Thema so, dass dieses Kind weiter Normalität leben kann, in der Klasse, im Sport bleiben kann? Wenn diese Prozesse nicht gelingen, hat das immer mit Unsicherheit und Hilflosigkeit unter Erwachsenen zu tun.
Auf der anderen Seite: Wie kann ich denn damit umgehen, wenn jemand beschuldigt wird? Wie prüfe ich das sachgerecht? Wie kommuniziere ich transparent über das, was gerade passiert, und wie rehabilitiere ich gegebenenfalls am Ende, sollte das Ergebnis sein, dass es keinen Verstoß gegeben hat? All das hat mit Handlungskompetenz zu tun.
Was also hilft, ist nicht die Emotion. Wir brauchen klare Leitfäden darüber, was zu tun ist und wie so ein Prozess gelingen kann. Diese Richtlinien müssen die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben – und sie bieten zugleich professionelle Unterstützung für das Aufarbeiten von Vorfällen. Das gelingt uns im Kinderschutz gerade bezogen auf sexuelle Gewalt immer wieder nicht gut, weil Überforderung und Emotionen im Raum stehen und der Wunsch nach schnellen Lösungen nachvollziehbar, aber eben oft kontraproduktiv ist. Also müssen wir, auch wenn es um die Gefahr sexualisierter Gewalt geht, pragmatische Konzepte der Gefahrenabwehr nutzen und bestmöglich einüben, damit wir so die Handlungskompetenz aufbauen, die es braucht. Genau das sind Schutzkonzepte, die natürlich nicht im Ordner im Regal Staub ansetzen sollen, sondern als gelebte Haltung, als gelebter Alltag im Umgang miteinander überall dort einfließen sollen, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten.
Sexualisierte Gewalt ist eine strategisch angebahnte Gewalt. Sie entsteht in Abhängigkeit und in Vertrauensverhältnissen und sie ist dadurch viel zu oft unsichtbar. Die Täter und auch Täterinnen manipulieren ja nicht nur das Kind und den jugendlichen Menschen, sondern auch das erwachsene Umfeld.
»Aber der war doch so beliebt, ist wunderbar mit den Jugendlichen umgegangen, war so hilfsbereit!« – das werden Sie immer wieder hören. Das ist alles Teil der Täterstrategien, und diese Strategie zielt gleichermaßen auch auf das erwachsene Umfeld. Besser hinsehen, hinhören und handeln werden wir nur dann, wenn wir diese Strategien aktiv mitdenken, wenn es um Verdachtsfälle geht.
Täterstrategien greifen auch im häuslichen und familiären Umfeld. Was, wenn es in Garagen, Kellern, in Kinderzimmern geschieht? Denn den Familien sieht man es ja nicht an. Gerade weil Kinder und Jugendliche sich lange retten in eine bestmögliche Normalität, damit wenigstens der Rest des Lebens »stabil« bleibt. Das ist Teil typischer Überlebensstrategien. Auch deswegen müssen wir uns mit Täterstrategien auseinandersetzen. Auch sie sind elementar für die zu entwickelnden Schutzgrundsätze. Erst dann können wir verstehen, wie Prävention aussehen muss und wie ein sachgerechter Umgang mit Verdachtsfällen gelingen kann. Nur so können wir besser sicherstellen, dass wir nicht gerade wegen solcher Täterstrategien scheitern, wenn es am Ende darum geht, ein Kind zu schützen, oder aber wir voreilige Schlüsse und Vorverurteilungen zulassen, ohne überhaupt sachgerecht die Situation aufzuklären. So oder so lautet die einzig richtige Antwort: Wir brauchen mehr Handlungssicherheit im Kontext von sexualisierter Gewalt.
Welche konkreten Veränderungen erwarten Sie durch die gesetzliche Verankerung des Amts der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch?
K. C.: Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Unabhängigkeit des Amts gestärkt und auch die Arbeit des Betroffenenrats bei meinem Amt und die der Aufarbeitungskommission auf eine gesetzliche Basis gestellt. Neu ist eine regelmäßige Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung. Hier kommen die Prävalenzzahlen, die das Forschungszentrum uns liefern wird, ins Spiel. Das heißt, dass wir die Leerstellen und Bedarfe identifizieren können und dann auf Grundlage der neuesten Erhebungen einfordern können, wo Politik handeln muss, beispielsweise im digitalen Raum. Mit der Stärkung des Amts und dieser Berichtspflicht hat das Thema sexualisierte Gewalt künftig noch stärker Platz im politischen Raum, und das ressortübergreifend. Das ist ein ziemlich scharfes Schwert und auch wirklich ein Meilenstein. Wir können auf dieser Grundlage jede neue Abgeordnetengeneration ansprechen und die jeweiligen Fachpolitiker*innen einladen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Besonders wichtig ist mir, dass auch der Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission eine eigene Berichtspflicht haben und auch diese so außerordentlich wichtigen Perspektiven damit in den politischen Raum gelangen.
Das Gesetz stärkt zudem die Rechte Betroffener und ermöglicht zusätzliche Unterstützung insbesondere im Bereich der individuellen Aufarbeitung. Wenn wir die Zahlen hochrechnen, dann sind wir bei rund neun bis zehn Millionen Menschen in Deutschland, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Das muss adressiert werden, in der Gesundheitspolitik, wenn es um die Folgen durch Traumatisierung und Therapiekosten geht, aber auch in der Forschung. Wenn ich nicht erforsche, welche Folgen sich auch in der körperlichen Gesundheit durch massiven Stress in Kindheit und Jugend ergeben, werde ich Menschen mit Depression, Diabetes oder Herzerkrankungen vielfach nicht sachgerecht behandeln. Wenn wir es heute besser machen wollen, dann sind das Fragen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, übrigens auch, weil solch ein umfassender Ansatz am Ende Ressourcen spart. Denn es geht dabei auch um wirtschaftliche Faktoren. Betroffenen schnell und zielgerichtet zu helfen, sie zu unterstützen, kann Belastungen reduzieren und Lebenswege wieder öffnen. Und letztlich geht es doch darum, auch hier den Lebensrealitäten Betroffener Rechnung zu tragen, konstruktive Perspektiven möglich zu machen und, wenn es nicht anders geht, über das Entschädigungsrecht oder die weiteren Sozialsysteme gute Antworten zu finden.
Was wünschen Sie sich für die neue Legislaturperiode?
K. C.: Digitale sexualisierte Gewalt und internationale Vernetzung sind da für mich die großen Themen. Daher wünsche ich mir eine nationale Strategie für den Schutz im digitalen Raum. Bisher hat Kinderschutz hat in Europa kein stabiles politisches Mandat. Ich möchte, dass Deutschland einen Weg findet, dieses Thema mit einem politischen Mandat zu versehen, dem andere europäische Länder folgen sollten, denn gerade Eingriffe im digitalen Raum funktionieren nur auf europäischer Ebene. Ich möchte, dass die Bundesregierung sich für die Sichtbarkeit des Amts auch international stark macht. Nur gesamteuropäisch und international werden wir digitale Schutzräume für junge Menschen, gelingende Strafverfolgung und grundlegende Regeln im Netz erreichen können. Das ist für mich die größte und drängendste Herausforderung. Das galt schon für die »alte« digitale Welt, aber über die Nutzung von Künstlicher Intelligenz hat sich die Dringlichkeit noch mal massiv verstärkt, und das in kürzester Zeit. Wir können hier nicht warten. Wir brauchen Lösungen hier und jetzt. Hinter jedem Missbrauch steht ein konkretes Schicksal, irgendwo in Deutschland, in Europa, an anderen Orten der Welt. Was heißt das beispielsweise für die Ermittlungsbehörden und wie kann ich die Zusammenarbeit effektiver gestalten und sicherstellen, dass sie allein schon technisch mithalten mit den Tätern? Auch diese Herausforderungen löst Deutschland nicht allein, gleichzeitig brauchen wir nationale Lösungen, die auch international tragfähig sind.
Stichwort Aufarbeitung von Taten der Vergangenheit: Ich wünsche mir, dass Aufarbeitung als staatlicher Auftrag verstanden wird. Überall dort, wo Kinder nicht geschützt wurden, muss der Staat in die Verantwortung gehen, Vorgaben machen und entsprechende Unterstützungsstrukturen anbieten.
Eine Kultur des Hinsehens und Aufarbeitung sind zwei Seiten einer Medaille, beides müssen wir gesellschaftlich verankern. Noch gibt es in Deutschland keine Orte für eine solche Anerkennungskultur. Noch nie gab es eine Feierstunde im Deutschen Bundestag für die Opfer sexualisierter Gewalt. Die braucht es aber, auch für die jungen Menschen heute, damit sie von früh an eine Sensibilität, aber auch ein Selbstbewusstsein entwickeln, um eigene Erfahrungen sichtbar zu machen. Damit sie sich sicher fühlen können, dass Gesellschaft und Staat heute das Thema nicht mehr wegschieben, damit nicht weiter die Tabuisierung jede Auseinandersetzung unmöglich macht. Dies ist ein gesellschaftlicher Lernprozess, den wir nicht weiter aufschieben können und dürfen.
Staatliche Verantwortung braucht es aber auch für niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, die durch alle Raster gefallen sind, weil sie eben nach 10, 20, 30 Jahren nicht mehr nachweisen können, was hinter verschlossenen Türen stattgefunden hat. Wenn der Staat hier in die Verantwortung geht und Unterstützung und Hilfen niedrigschwellig möglich macht, kann dies Biografien nachhaltig zum Besseren verändern. Dies belegen unzählige Berichte Betroffener die meinem Amt vorliegen. Es wäre verheerend, wenn, wie gerade vom Familienministerium angekündigt, tatsächlich diese Leistungen eingestellt würden. Ich fordere die künftige Bundesregierung deswegen auf, ein rechts- und haushaltskonformes Nachfolgemodell zu schaffen. Ziel muss sein, bestehende Unterstützungsleistungen ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten, damit Betroffene aller Tatkontexte niedrigschwellig Anerkennung und geeignete Hilfe erhalten können.
Ich erwarte letztlich, dass auch die neue Bundesregierung sich von Anfang an mit dem Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen auseinandersetzt und hierfür die staatliche Verantwortung vollumfänglich übernimmt. Und bin hier auch optimistisch, da ja das Gesetz zur Stärkung meines Amts einstimmig von allen demokratischen Fraktionen im Bundestag beschlossen wurde. Auch dies ist eine Stärkung meines Amts, die in Zeiten eines Regierungswechsels doch zuversichtlich stimmt.
Frau Claus, wir danken Ihnen für das Gespräch.2
Fußnoten
1 § 3 »Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung« wird am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
2 Telefoninterview vom 21. Februar 2025, geführt von Heike Lauer, überarbeitet und aktualisiert am 17. April 2025.
Zitation
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). (2025). Sexualisierte Gewalt im Netz – die größte Herausforderung der kommenden Jahre. Interview mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen Kerstin Claus, FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung: Informationsdienst des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), 1, 4–13.
Download Zitation (RIS)Veröffentlichungsdatum
Kontakt
https://beauftragte-missbrauch.de
kontakt(at)ubskm.bund.de
Postadresse
Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Postfach 110129
10831 Berlin
Akute Hilfe und Beratung
www.hilfe-portal-missbrauch.de
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 2255530
Telefonzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9 bis 14 Uhr | Di., Do.: 15 bis 20 Uhr
sowie online: https://schreib-ollie.de/#/
Initiativen und Kampagnen
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
www.was-ist-los-mit-jaron.de
www.nicht-wegschieben.de
Alle Links beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.
Herausgebende Institution
Artikel der Gesamtausgabe
- Sexualisierte Gewalt im Netz – die größte Herausforderung der kommenden Jahre
- Sexualisierte Gewalt als Thema der schulischen Sexualaufklärung
- Bystander-Prävention bei sexualisierter Peer-Gewalt. Das Projekt »CHAT«
- Hürden des Eingreifens bei sexualisierter Peer-Gewalt. Empirische Erkenntnisse zur Bystander-Prävention
- »Lieben lernen – Lieben lehren!«
- »SOSdigital« – ein Online-Fortbildungsangebot
- Junge Menschen mit Taubheit oder Schwerhörigkeit im Fokus sexueller Aufklärung
- Die »ViContact«-Trainings: Gesprächsführung mit Kindern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Sexualisierte Gewalt beobachten – empirische Befunde aus drei repräsentativen Studien
- »Ich sag dir was« – »ich hör dir zu«: Peer Disclosure nach sexualisierter Peer-Gewalt
- Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport: Vorstellung des Projekts »Safe Clubs«
- »PEERS München«: Junge Männer* beziehen Stellung zu Selbstbestimmung und Gleichberechtigung
- Peers als Bystander motivieren und stärken. Erfahrungen aus einem Präventionsworkshop
- Die Stufen der Sexualität – ein entwicklungsorientiertes, emotionsfokussiertes, kindzentriertes Modell der sexuellen Entwicklung und Sexualerziehung von der Geburt bis zum Erwachsenenalter
- Partizipation im Kontext sexualisierter Gewalt und schulischer Schutzkonzepte
- Eine explorative Studie zur sexuellen und romantischen Sozialisation von jungen LSBTIQ*
- Pornografie im Alltag und in der Sexuellen Bildung von Jugendlichen
- Zur Bedeutung Künstlicher Intelligenz für die sexuelle Gesundheit
- Für Gleichstellung und Prävention sexuell übergriffigen Verhaltens unter Gleichaltrigen
- Die Bystander-Perspektive bei sexualisierter Gewalt in der Jugendsexualitätsstudie
- Schutzkonzepte partizipativ in der Peer Community entwickeln
- Erfassung, Analyse und Aufbereitung von sexualpädagogischen Bildungsmedien für junge Menschen mit Behinderung
- Infothek