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FORUM 2–2025

Vergabe kostenfreier Verhütungsmittel

Seit 2018 wird das Projekt »Kostenfreie Verhütungsmittel für Hamburgerinnen mit geringem Einkommen« durch zwei Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen umgesetzt. Im Fokus stehen langfristig wirkende Verhütungsmittel und die Anbindung an die Beratungsangebote der ausführenden Beratungsstellen.

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Gemäß einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft war der Senat aufgefordert, ein Konzept zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Leistungsbezieher/-innen zu erarbeiten und entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Seit Herbst 2018 können Leistungsbezieherinnen ab 20 Jahren bzw. nach Anhebung der Altersgrenze auf 22 Jahre einen Antrag auf Kostenübernahme bei den Trägern Pro Familia Hamburg e. V. (pro familia) und dem Familienplanungszentrum e. V. (FPZ) stellen.

Die Umsetzung des Projekts orientiert sich dabei an dem Modellprojekt biko-Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung.

Wer ist berechtigt?

Eine Kostenübernahme ist möglich für Hamburgerinnen, die sich in einer wirtschaftlich oder sozial belastenden Situation befinden.

Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verhütungsmittel (keine Kondome) stellen, wenn sie mindestens 22 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Hamburg haben und eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld.

Darüber hinaus können auch Geringverdienerinnen eine Kostenübernahme beantragen, wenn ihr Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII liegt.

Welche Unterlagen werden für eine Kostenübernahme benötigt?

Ein durch die Gynäkologin/den Gynäkologen ausgestelltes Rezept bzw. ein Kostenvoranschlag für das gewählte Verhütungsmittel, der aktuelle Bescheid über die bewilligte Sozialleistung oder ein Einkommensnachweis und Mietvertrag bei Geringverdienerinnen gem. § 85 SGB XII.

Die Beratung und Übernahme der Kosten erfolgt über das FPZ und pro familia, die für dieses Angebot mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Für die Antragstellung stehen den Frauen zwei unterschiedliche Wege offen. Sie ist sowohl persönlich im Rahmen einer festen Antragssprechstunde im FPZ oder über einen digitalen Zugang bei pro familia möglich. Bewährt haben sich zudem die bereits 2019 hinterlegten Informationen in Leichter Sprache und ein durch die Sozialbehörde erstellter Flyer, welcher in mittlerweile 22 Sprachen erhältlich ist.

Das Projekt wird mit einer Jahresstatistik begleitet. Die Auswertung der vergangenen 4 Jahre zeigt eine stabile Verteilung hinsichtlich der Wahl des Verhütungsmittels und in der Altersspanne der beantragenden Frauen. Leichte Verschiebungen werden in dem jeweiligen Leistungsbezug sichtbar.

Art der Verhütungsmittel

Der überwiegende Teil der Frauen wählte Langzeitverhütungsmittel. Dabei waren Kupferspiralen und Hormonspiralen die mit Abstand am häufigsten gewünschten Verhütungsmittel. Ebenfalls häufig wurde die Hormonpille nachgefragt, alle weiteren Verhütungsmittel kamen eher selten zum Einsatz, siehe Abbildung 1. Die »Pille danach« ist zwar erstattungsfähig, wurde jedoch nicht beantragt, da die kurzfristige Einnahme durch das Bewilligungsverfahren nicht ermöglicht werden kann. Die Kosten für invasive Eingriffe, wie Sterilisation und Vasektomie, werden nicht übernommen.

Altersspanne

Die Altersspanne zeigt über die vergangenen Jahre hinweg ein stabiles Verhältnis. Ca. zwei Drittel der antragstellenden Frauen fallen in die Gruppe 22 bis 35 Jahre, ein Drittel war zwischen 36 und 55 Jahre alt, siehe Abbildung 2. Diese Verteilung blieb auch mit insgesamt steigender Inanspruchnahme gleich.

Inanspruchnahme nach Leistungsbezug

Den größten Anteil mit rund 70 Prozent haben Antragstellende, die sich im Leistungsbezug gemäß SGB II und SGB XII befinden, siehe Abbildung 3. Die übrigen Anteile entfallen, teils in sehr geringen Zahlen, auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG/ BAB/ Wohngeld, Kinderzuschlag oder gem. § 85 SGB XII.

Weitere Kategorien, wie Anzahl der Kinder und Herkunftsländer, ergänzen die Statistik.

Herausforderungen in der Umsetzung

Herausforderungen in der Umsetzung bestehen zum einen in der stetigen Zunahme von Anträgen.Dies machte seit Beginn des Projekts regelhaft Anpassungen der benötigten Haushaltsmittel erforderlich, obwohl die Möglichkeit der Kostenübernahme nicht offensiv beworben wurde. Eine Festschreibung der maximalen Kosten pro Antrag konnte bislang nicht erreicht werden, sodass die Preisspanne der einzelnen Verhütungsmittel stark variiert, was sich insbesondere bei den Kosten für Spiralen zeigt. Dies hat erheblichen Einfluss auf die Planbarkeit der Mittel über das gesamte Zuwendungsjahr hinweg. Zum anderen ist die Antragsbearbeitung von einem hohen Ressourcenaufwand geprägt. Während in Fällen, in denen alle Unterlagen vorliegen, von einer Bearbeitungsdauer von ca. 30 Minuten ausgegangen werden kann, ist in Fällen, bei denen Nachweise fehlen oder Klärungsbedarf mit den Praxen oder Apotheken besteht, von mindestens 50 Minuten Verwaltungsaufwand auszugehen. So führen z. B. abgelaufene Leistungsbescheide, Kostenvoranschläge mit falschen GOÄ-Ziffern oder fehlende Rezepte zu zeitintensiver Nachbearbeitung seitens der Beratungsstellen. Auch wenn die Klientin fälschlicherweise in Vorkasse gegangen ist, sich für ein anderes als das beantragte Verhütungsmittel entschieden hat oder das kürzlich eingeführte E-Rezept nicht auszulesen ist, führt dies zu weiterem Verwaltungsaufwand in dem von der Zielsetzung her schlank gehaltenen Bewilligungsprozess.

Ausblick

Nach über fünf Jahren Projektlaufzeit hat sich die Information zur Möglichkeit der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in vielen gynäkologischen Praxen und unter Ratsuchenden verbreitet. Die Anzahl der Nachfragen ist unverändert hoch. Viele Frauen mit Leistungsbezug oder niedrigen Einkünften nehmen das Angebot erleichtert in Anspruch und berichten, dass sie zuvor aus finanziellen Gründen auf die Nutzung von (sicheren) Verhütungsmitteln verzichtetet haben. Vor diesem Hintergrund ist perspektivisch die Aufhebung der Altersbegrenzung im Leistungskatalog der GKV anzustreben.

Veröffentlichungsdatum

Kathrin Lohmann, Soziologin, Referentin für das Schwangerschaftskonfliktgesetz und Reproduktionsmedizin in der Hamburger Sozialbehörde.Kontakt: Freie und Hansestadt Hamburg Sozialbehörde – Amt für GesundheitPostanschrift: Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
E-Mail: kathrin.lohmann(at)soziales.hamburg.de 
www.hamburg.de/sozialbehoerde

 

Alle Links beziehen sich auf das Erscheinungsdatum der jeweiligen Druckausgabe und werden nicht aktualisiert.

Herausgebende Institution

Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

Forschungs- und Praxisprojekte zur Prävention von Schwangerschaftskonflikten sind Thema dieser Ausgabe. In den zehn Beiträgen werden unter anderem die Erfahrungen ungewollt Schwangerer in unterschiedlichen Lebenssituationen ausgewertet. Das Zusammenwirken von Aufklärung, verständlicher Informationen und nachhaltiger Gesundheitskommunikation wird deutlich.
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