Webanalyze / Data collection

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Which service is used?

Matomo

For what purpose is the service used?

Collection of key figures for web analysis in order to improve the offer.

What data is collected?

IP address (will be immediately anonymized),
Device type, device brand, device model,
Operating system version,
Browser/browser engines and browser plugins,
URLs accessed,
the website from which the accessed page was reached (referrer site),
Length of stay,
downloaded PDFs,
entered search terms.

The IP address is not saved completely, the last two octets are omitted/altered at the earliest possible point in time (example: 181.153.xxx.xxx).

No cookies are stored on the device. If consent is not given for data collection, an opt-out cookie will be placed on the end device, which ensures that no data is collected.

How long is the data stored?

The anonymized IP address is stored for 90 days and then deleted.

On what legal basis is the data collected?

The legal basis for collecting the data is the consent of the user in accordance with Article 6 Paragraph 1 Letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR). Consent can be revoked at any time on the data protection page. The lawfulness of the data processing carried out until the revocation remains unaffected.

Where is the data processed?

Matomo is operated locally on the servers of the technical service provider in Germany (processor).

More information:

Further information on the processing of personal data can be found in the data protection information.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.sexualaufklaerung.de

Barrierefreiheit dieser Website

Das Bundesistitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist bemüht, das Onlineangebot  www.sexualaufklaerung.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

www.sexualaufklaerung.de wurde im März 2023 einem BITV/WCAG-Test unterzogen. Für den BITV-Test gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht also die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Der durchgeführte Selbsttest basiert auf einer repräsentativen Seitenauswahl und wurde durch das Redaktionsteam sowie dem technischen Dienstleister durchgeführt. Es wurden automatisierte sowie manuelle Tests durchgeführt, wie sie unter www.bitvtest.de empfohlen werden.

Die Website ist mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) technisch konform und hat alle Prüfschritte mit der Bewertung „erfüllt“ oder „eher erfüllt“ bestanden.

Eingeschränkt barrierefreie Inhalte

  • Überschriften: Auf einigen Seiten ist die Überschriftenstruktur nicht vollständig konsistent. Es kann vorkommen, dass Hierarchieebenen übersprungen werden. Wir sind dabei, diese zu beheben.
  • PDF-Downloads: Das Angebot an barrierefreien PDF wird stets erweitert. Insbesondere ältere PDF können in noch nicht barrierefreien Fassungen verfügbar sein.
  • Bilder: Abbildungen/Grafiken (.jpg, .png), werden mit Alternativtexten erstellt. Ältere Bilder entsprechen nicht den gestellten Anforderungen. Die Redaktion bemüht sich, dies fortlaufend sicherzustellen und ungeeignete Alternativtexte nachträglich anzupassen.

Diese Internetseite wird im laufenden Prozess der technischen und redaktionellen Arbeit kontinuierlich weiter verbessert. Weiter gehören zur Grundlage laufende Bewertungen in Form von im Produktionsprozess implementierten BITV/WCAG-Selbstbewertungen.

Diese Erklärung wurde am 11.04.2023 erstellt. (letzte Aktualisierung 15.10.2025)

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sexualaufklaerung.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Barriere melden

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

 

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