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Gesetzlicher Auftrag

Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Das BIÖG ist durch §1 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) beauftragt, unter Beteiligung der Länder und in Zusammenarbeit mit Vertretern der Familienberatungseinrichtungen aller Träger Konzepte zu entwickeln und bundeseinheitliche Maßnahmen zur Sexualaufklärung und Familienplanung zu erarbeiten und zu verbreiten. Konkretisiert ist dieser Auftrag in einem mit den Bundesländern abgestimmten Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung.

Das Rahmenkonzept geht von einem umfassenden Begriff von Sexualität aus. Sexualität ist danach ein existentielles Grundbedürfnis des Menschen und ein zentraler Bestandteil seiner Identität und Persönlichkeitsentwicklung. Für jeden Menschen ist Sexualität mit ganz unterschiedlichen Hoffnungen, Erwartungen und Erfahrungen verbunden; sie ist darüber hinaus eingebettet in ein komplexes Netz aus Normen und Wertvorstellungen auf gesellschaftlicher Ebene. Eine darauf aufbauende Sexualaufklärung und Familienplanung beschränkt sich nicht auf bloße Wissensvermittlung über biologische Vorgänge wie Zeugung und Schwangerschaft, sondern thematisiert neben sachlichen Informationen auch die Beziehungen zwischen Menschen. Damit sind Liebe, Freundschaft und Emotionalität ebenfalls Gegenstand einer ganzheitlich orientierten Aufklärungsarbeit. Ziel ist es, Menschen zu einem eigen- und partnerverantwortlichen, gesundheitsgerechten Umgang mit Sexualität zu befähigen.

1997 wurde diese Aufgabe um den Arbeitsschwerpunkt Familienplanung erweitert. Familienplanung ist stark von gesellschaftlichen Bedingungen und Wandlungsprozessen beeinflusst. Daher steht im Zentrum der Arbeit die Förderung einer Familienplanung, die nicht einen separaten Lebensabschnitt der Familiengründungsphase umreißt, sondern als integraler Bestandteil der gesamten Lebensplanung verstanden wird.

Einige Schwerpunktaufgaben sind daher:

  • Erstellung von Materialien und Medien für eine ganzheitlichen Sexualaufklärung
  • Erstellung von Informationen rundum Schwangerschaft und Geburt
  • Förderung eines konstruktiven Auseinandersetzungsprozesses in der Partnerschaft über eine ausgeglichene Verteilung von Familien- und Berufsarbeit oder flexible Hilfsangebote für unterschiedliche Lebens- und Familienformen
  • Hilfestellung zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten durch die Stärkung der Verhütungskompetenz zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften sowie durch Unterstützung bei erwünschter Schwangerschaft, aber auch Bereitstellung von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch ( Umsetzung §13a SchKG)
  • Unterstützung von Schwangeren bei einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik durch Bereitstellung von Informationsmaterialien (Umsetzung SchKG §1 Absatz1a).

https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000100307

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