Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung

Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Pressemitteilung vom 16.12.2009

Zum 1. Januar 2010 ändert sich das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Ärztinnen und Ärzte sind dann verpflichtet, Schwangere mit einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind zu informieren. Hierzu hat die BZgA eine Handreichung für Schwangere erstellt, die sie bei ihrem behandlenden Arzt oder der behandelnden Ärztin erhalten. Jeweils drei Exemplare der Handreichung werden ab sofort an alle gynäkologischen Fachkräfte versandt. 

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